Von Tempo 30 auf der Königsteiner Straße war einst die Rede, jetzt soll offensichtlich aus dem Bereich zwischen Hans-Böckler-Straße und Burgunderweg eine Tempo-30-Zone werden. Deren Einrichtung erfolgt auf Basis des §45 Absatz 1c der Straßenverkehrs-Ordnung. Grundsätzlich gilt in einer Tempo-30-Zone „rechts vor links” als Vorfahrtregel, davon kann aber in Einzelfällen abgewichen werden. Benutzungspflichtige Radwege dürfen in Straßen und Straßenabschnitten in solchen Zonen genauso wenig ausgewiesen werden, wie Fahrstreifen oder Leitlinien existieren dürfen. Auch das Anbringen von Schutzstreifen ist untersagt.
Befürworter sprechen davon, dass die Königsteiner Straße in diesem Bereich reines Wohngebiet sei. Im weiteren Verlauf nach Süden bildet sie nach dem Burgunderweg allerdings die wichtigste Geschäftsstraße im Stadtteil und auch Geschäfte, die in Höchst an der Königsteiner Straße liegen, sind auf die Andienung aus Norden angewiesen.
Hier hakt es. Denn die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Frankfurt am Main hat offensichtlich die Allgemeine Verwaltungsrichtlinie zur Straßenverkehrs-Ordnung außer acht gelassen. Die sieht ein innerörtliches Vorfahrtstraßennetz vor. Dabei ist ein leistungsfähiges, auch den Bedürfnissen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs entsprechendes Vorfahrtstraßennetz sicherzustellen. Der Sicherheit und Ordnung (wie Rettungswesen, Katastrophenschutz, Feuerwehr) ist vorrangig Rechnung zu tragen. Ein Vorfahrtstraßennetz ist Voraussetzung für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen.
Die obere Königsteiner Straße ist nicht nur Wohnstraße, sie ist Zufahrtsstraße zum Klinikum Frankfurt Höchst, sie dient dem öffentlichen Nahverkehr und sie dient dem Wirtschaftsverkehr. Ein Eingriff in die Leistungsfähigkeit der Königsteiner Straße ist deshalb nicht hinnehmbar. Tempo 30 halte ich trotzdem für sinnvoll, um die Anwohner vor Lärm zu schützen. Tempo 30 schränkt auch die Leistungsfähigkeit einer Straße nicht ein, wie manch unbedarfter Zeitgenosse meinen könnte, denn die größte Leistungsfähigkeit hat eine Straße bei etwa 23 km/h.
Ein weiteres Problem stellt sich bei mangelnder Durchlässigkeit der Königsteiner Straße dann ein, wenn der Verkehr auf umliegende Straßen ausweicht. Dass davon die Hans-Böckler-Straße betroffen sein könnte, haben bereits mehrere Unterliederbacher Vereine in einem offenen Brief angemerkt. Stadtauswärts könnten auch die Straßenzüge Gotenstraße/Chattenweg und Gotenstraße/Engelsruhe zu Rennstrecken in Richtung Autobahn mutieren, wenn es auf der Strecke Burgunderweg/Königsteiner Straße zum Stau kommt.
Vernünftig wäre die Einführung von Tempo 30 auf der Königsteiner Straße bis zum Dahlbergkreisel im benachbarten Stadtteil Höchst gewesen. Im weiteren Verlauf der Königsteiner Straße nach Süden ist die Wohnraumdichte sicher höher als zwischen Hans-Böckler-Straße und Burgunderweg, Zudem kommt es durch die sich dort befindenden Geschäfte sicher häufiger zu Querungen durch Fußgänger und Radfahrer. Tempo 30 und zwei Fahrspuren in eine Richtung schließen sich auch in Frankfurt nicht aus. Tempo 30 muss auch nicht mit der Aufhebung benutzungspflichtiger Radwege einhergehen. Die vom Straßenverkehrsamt vorgeschlagenen Markierungen auf der Königsteiner Straße kollidieren allerdings mit den einschlägigen Verwaltungsvorschriften.
Leider konnte ich nicht nicht selbst an der Ortsbeiratssitzung am 10. März 2015 teilnehmen. Da würde ich wenigstens wissen, ob es sich um eine Tempo-30-Zone oder einen Tempo-30-Abschnitt handelt. In der Berichterstattung werden abwechselnd beide Begriffe genannt, und es ist zu klären, ob die Vertreter des Straßenverkehrsamtes Unfug erzählt haben oder die Berichterstatter nicht verstanden haben.
Ich für meinen Teil werde erst einmal den Vorfahrtstraßenplan für den Frankfurter Westen beim Straßenverkehrsamt anfordern und studieren. Danach werde ich mich mit den verschiedenen Anträgen beschäftigen und schauen, was nun wirklich das Ziel der Anträge war: Tempo 30 oder Tempo-30-Zone?
Hallo,
es ist ja nicht nur das Problem Tempo 30, sondern die Vorgaben: einspurig (Richtung Höchst u. Richtung MTZ), dann die Abbiegemöglichkeit von der Hans-Böckler-Straße in Richtung MTZ u. Engelsruhe in Richtung Höchst. U. Umständen auch noch rechts vor links. Man sollte die Königsteiner Straße so lassen wie derzeit, nur ein Tempo 30 einrichten. Das würde reichen. Da würden auch die Schleichwege nach beiden Seiten entfallen.