Die letzte Wahlrechtsreform, die die Gesamtzahl der Sitze im Deutschen Bundestag auf 630 begrenzen soll, sorgt dafür, dass bundesweit 23 Wahlkreisgewinnerinnen und -gewinner nicht in den neu gewählten Deutschen Bundestag einziehen werden. Vor der Reform war es so, dass diese automatisch einen Sitz im Parlament hatten. was zu Überhangmandaten und einer Vergrößerung des Parlaments geführt hatte. Der zwanzigste Deutsche Bundestag hat deshalb 738 Mitglieder.
Für Frankfurt gilt, dass beide Wahlkreisgewinner leer ausgehen werden. Die Wahlkreise 181 und 182 sind bei der Wahl am Sonntag an CDU-Vertreter gegangen, die sich gegen ihre Vorgänger von den Grünen bzw. der SPD knapp durchsetzen konnten.