Für die Stadt Frankfurt ist die Mietpreisbremse ein wichtiges Instrument zur Begrenzung von Mietsteigerungen bei Wiedervermietung. Die Zukunft der 2015 eingeführten Mietpreisbremse ist nach dem Bruch der Ampel-Koalition jedoch ungewiss. Oberbürgermeister Mike Josef und Planungsdezernent Marcus Gwechenberger appellieren nun an den Bund, die Verlängerung noch vor den Neuwahlen auf den Weg zu bringen.
Geplant war noch im Oktober 2024 ein Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2028 auf den Weg zu bringen, ein entsprechender Entwurf war bereits in der Abstimmung zwischen den Ministerien. Aktuell ist jedoch unklar, ob und inwiefern diese Pläne noch vor der anstehenden Bundestagswahl umgesetzt werden.
Die Möglichkeiten zur Regulation von Mieten und dem Schutz von Mieterinnen und Mietern sind für die Kommunen sehr begrenzt. Die Stadt Frankfurt hat sich schon vor Jahren mit einer eigenen kostenlosen mietrechtlichen Beratung sowie der Stabsstelle Mieterschutz auf den Weg gemacht, die kommunale Ebene zu stärken und verstärkt in den Dialog und die Vermittlung zwischen den Akteuren zu gehen. Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes ist die Mietpreisbremse jedoch ein zentrales Instrument, vor allem da der Großteil der Haushalte in Frankfurt zu Miete wohnen.
Konkret gestaltet sich Situation in Frankfurt am Main wie folgt:
- In Frankfurt am Main lebten 2022 über 80 Prozent der Haushalte zur Miete. Erstmals wurde durchschnittlich mehr als 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens für die Bruttokaltmiete aufgebracht. Haushalte mit Einkommen unter 1500 Euro waren mit einem Anteil von durchschnittlich 54,6 Prozent besonders hoch belastet, wohnten aber gleichzeitig in den durchschnittlich kleinsten Wohnungen.
- Für eine normal bis gut ausgestattete Wohnung mit einer Größe von 65 bis 75 Quadratmeter (ohne Neubau oder geförderte Wohnungen) wurden bei Wiedervermietung im dritten Quartal 2024 eine Miete von durchschnittlich 15,06 Euro pro Quadratmeter gefordert. In der Spitze wurde eine Miete von bis zu 30,77 Euro gefordert.
- Die bei der Mietspiegel-Fortschreibung erfassten neu vereinbarten Mieten sind seit der Mietspiegel-Erhebung 2018 um 27,8 Prozent und damit deutlich stärker gestiegen als erhöhte Bestandsmieten.
- Gerade bei der Wiedervermietung von Wohnraum werden Mieten erhöht. Gleichzeitig suggeriert das Angebot auf Plattformen inkl. der neugebauten und modernisierten Wohnungen ein falsches Bild des ortsüblichen Mietpreisniveaus, wie es für den Mietspiegel erhoben wird. Es ist zu befürchten, dass der Wegfall der Mietpreisbremse falsche Anreize schafft und diese Dynamik befeuert.
„Für uns in Frankfurt hat die Mietpreisbremse eine hohe Bedeutung, denn darüber kann bezahlbarer Wohnraum im Bestand geschützt werden. Die Mitpreisbremse und ihre Notwendigkeit war auch Thema des Deutschen Städtetags, der in Frankfurt getagt und sich dazu positioniert hat. Die Herausforderungen des angespannten Wohnungsmarkts werden täglich an uns herangetragen. Wohnen muss für Mieterinnen und Mieter bezahlbar bleiben“, betont Oberbürgermeister Josef.
„Die Verlängerung der Mietpreisbremse auf Bundesebene sowie die Verlängerung der hessischen Mieterschutzverordnung sind für uns eine wichtige Arbeitsgrundlage“, führt Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, weiter aus, „das gilt insbesondere, weil durch die konkrete Ausgestaltung der Mietpreisbremse Wohnungsneubau und Modernisierung nicht verhindert werden.“
Der Magistrat wendet sich nun direkt an die Bundesebene: In einem Schreiben werden die demokratischen Vertretungen im Bundestag dazu aufgefordert, die Mietpreisbremse zeitnah zu verabschieden. Frankfurt schließt sich damit den Forderungen des Deutschen Mieterbunds, dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, und dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München, Dieter Reiter, sowie weiteren Kommunen an. (Quelle: Stadt Frankfurt am Main)