Der für die Bundestagswahlkreise 181 und 182 durch das Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz ernannte Kreiswahlleiter Gerhard Budde geht mit großer Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der Wahltermin zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages am Sonntag, 23. Februar 2025, stattfindet. „Zunächst muss der Bundeskanzler die Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes stellen, über diese dann der Deutsche Bundestag abstimmt. Wie der aktuellen Presseberichterstattung zu entnehmen ist, ist die Abstimmung auf den 16. Dezember 2024 terminiert. Erst danach kann der Wahltermin durch den Bundespräsidenten rechtsförmlich festgesetzt werden“, sagte Kreiswahlleiter Budde.
Im Falle einer Auflösung des Bundestages ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat ermächtigt, die im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Termine und Fristen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu verkürzen. Die Rechtsverordnung wird im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht.
Bei bisherigen Neuwahlen wurden die bei einer „regulären“ Bundestagswahl geltenden Fristen, etwa zur Anzeige der Beteiligung an der Wahl oder zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten, in der Regel halbiert (zuletzt durch die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag vom 21. Juli 2005).
Erst nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung wissen alle verbindlich, wann Einreichungsfristen enden und Kreis- beziehungsweise Landwahlausschusssitzungen stattfinden. „Alle potenziellen Wahlvorschlagsträger sind insofern aufgefordert, sofern noch nicht geschehen, schnellstmöglich ihre Mitglieder- beziehungsweise Vertreterversammlungen abzuhalten, um möglichst zeitnah ihre Bewerbenden in Form von Kreiswahlvorschlägen bei meiner Geschäftsstelle einzureichen. Dies gilt ebenso für Einzelbewerbende. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass die erforderliche Zahl der Unterstützungsunterschriften für Parteien, die diese für ihren Kreiswahlvorschlag benötigen, trotz verkürzter Fristen, unverändert bleibt“, sagte Budde weiter.
Weitere wichtige Informationen für Parteien und Einzelbewerbende sind auf der Website der Bundeswahlleiterin unter bundeswahlleiterin.de, auf der Website des Landeswahlleiters für Hessen unter wahlen.hessen.de sowie unter frankfurt.de/wahlen jeweils unter der Rubrik Bundestagswahl erhältlich.
Die per Rechtsverordnung zu erwarteten verkürzten Fristen werden sich auch unter anderem auf das Briefwahlgeschäft auswirken. Es ist davon auszugehen, dass der Start der Briefwahl, der regulär sonst sechs Wochen vor dem Wahltag beginnt, erheblich verkürzt wird. „Ich empfehle allen Wählerinnen und Wählern, sich auf diesen Umstand einzustellen und insbesondere – sofern möglich – von der Urnenwahl, also dem Wählen im Wahllokal Gebrauch zu machen. Diejenigen, die auf die Briefwahl angewiesen sind oder auf diese nicht verzichten möchten, haben auch die Möglichkeit mit Beginn der Briefwahl, direkt vor Ort im Briefwahllokal zu wählen. Jede Wählerin und jeder Wähler sollte zudem berücksichtigen, dass bei der Inanspruchnahme der Briefwahl per Post, auch Postlaufzeiten einzuplanen sind“, sagte Kreiswahlleiter Budde abschließend. (Quelle: Stadt Frankfurt am Main)