Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Frankfurts Polizeipräsident Stefan Müller und Prof. Lutz Eiding, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, haben Oberbürgermeister Mike Josef und Ordnungsdezernentin Annette Rinn eine Waffenverbotszone für das Frankfurter Bahnhofsviertel auf der Grundlage des Waffengesetzes verfügt. Sie gilt ab Mittwoch, 1. November, jeweils von 20 Uhr bis 5 Uhr (Bereich: Siehe Grafik).
Oberbürgermeister Josef sagt: „Wir alle sind uns einig, so wie es ist, kann es im Bahnhofsviertel nicht bleiben. Deshalb habe ich zusammen mit Ordnungsdezernentin Annette Rinn verfügt, dass es dort eine Waffenverbotszone geben wird.“ Damit seien dann auch Messer mit einer Klingenlänge von vier bis zwölf Zentimetern verboten und können eingezogen werden.
Josef macht deutlich, dass die Verfügung nur ein Schritt von vielen sein kann: „Der Frankfurter Weg war immer beides: Drogenhilfe und Repression. Deshalb werden eine Reihe weiterer Maßnahmen auch zur Sauberkeit, zur Sicherheit und zur Drogenhilfe folgen. Als Oberbürgermeister habe ich die Pflicht dafür zu sorgen, dass es Hilfestellungen für drogenkranke Menschen gibt, aber auch dafür, dass sich die Menschen in Frankfurt mit einem sicheren Gefühl durch das Viertel bewegen können. Wenn die Waffenverbotszone nur ein Leben schützt, dann ist sie richtig.“
Ordnungsdezernentin Annette Rinn fügt hinzu: „Die Kriminalität im Bahnhofsviertel hat stark zugenommen. Eine Waffenverbotszone ist deshalb dringend notwendig und eine wichtige Maßnahme, die ich uneingeschränkt unterstütze.“
Die Zahl der Körperverletzungen hat sich laut Kriminalstatistik zwischen 2019 und 2022 verdreifacht. Deshalb hat die Polizei schon in der Vergangenheit eine Waffenverbotszone gefordert. Polizeipräsident Müller macht deutlich: „Der Grad der Bewaffnung im Bahnhofsgebiet ist viel zu hoch. Ziel der Waffenverbotszone ist es, diesen zu minimieren und der Eskalation von Streitigkeiten durch die frühzeitige Wegnahme von Waffen und Messern vorzubeugen. Was ich am frühen Abend abgenommen bekomme, kann ich nachts im alkoholisierten Zustand nicht mehr einsetzen. Das ist unmittelbarer Opferschutz. Die Waffenverbotszone ist kein Allheilmittel, aber eine wichtige Maßnahme in der Sicherheitsarchitektur der Stadt und gegen die Unkultur des Messertragens. Jedes eingezogene Messer verbessert die Sicherheit.“
Rechtlich ist die Verfügung auf Grundlage des Waffengesetzes möglich, dies bestätigt ein Gutachten. Prof. Eiding erklärt: „Rechtsgrundlage für den Erlass der Rechtsverordnung ist Paragraph 42 Absatz 5 und 6 des Waffengesetzes, der die Erstreckung der Verbote auf Messer zulässt.“ Er führt weiter aus: „Zuständig für den Erlass einer Waffenverbotszone ist der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main.“ (Quelle: Stadt Frankfurt am Main)