Die hessische Landesregierung hat am heutigen Dienstag die Abstands- und Hygieneregeln wegen der Corona-Pandemie bis vorläufig zum 5. Juli 2020 verlängert. Die hessische Landesregierung folgt damit nicht dem Beispiel des Nachbarn Thüringen. Die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften bleibt in Hessen also bestehen. Auch Abstandsregen müssen weiterhin eingehalten werden.
Einige Erleichterungen
In Gaststätten entfällt ab Donnerstag die 5-Quadratmeter-Regelung, allerdings gilt in Gastronomiebetrieben dann der allgemeine 1,5-Meter-Mindestabstand, den die Gäste dort einhalten müssen. Frei- und Hallenbäder dürfen ab 1. Juni für Schwimmkurse und Vereinssportler öffnen.
Veränderungen gibt es auch bei Kitas. Hier soll es ab 2. Juni einen eingeschränkten Regelbetrieb geben. Ob dies allerdings viele zufriedene Gesichter erzeugen wird, ist zu bezweifeln. Der Notbetrieb wird eingeschränkt werden und viele Eltern werden weiterhin im unklaren gelassen, wann eine Kinderbetreuung wieder angeboten werden wird.