Grundschulen in Hessen bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Die Schulpflicht für Viertklässler in Hessen wird wegen der Coronavirus-Pandemie vorläufig außer Kraft gesetzt. Das hat heute der Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden.
Damit gibt das Verwaltungsgericht den Eltern einer Schülerin aus Frankfurt Recht, die wegen Ungleichbehandlung bei der Landesverordnung zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie mit einem Eilantrag dagegen vorgegangen sind, dass Viertklässler im Gegensatz zu den anderen Jahrgangsstufen einer Grundschule ab kommenden Montag wieder in die Schule gehen sollten.
[UPDATE]: Hier stand zunächst, dass Grundschulen in Hessen die nächste Woche geschlossen bleiben. Dies ist aber noch nicht endgültig. Deshalb wurde der Zeitbegriff „bis auf Weiteres“ eingesetzt. Ansonsten bleibt es dabei, dass für Schüler von Abschlussklassen ab kommenden Montag die Schule unter Hygieneauflagen wieder beginnt.