Am 02. April 2020 wurde festgelegt, dass Verstöße gegen die Verordnungen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 ab dem heutigen Freitag mit einheitlichen Bußgeldern belegt werden. Das Infektionsschutzgesetz macht dies möglich,. Verstöße gelten dann als Ordnungswidrigkeit und werden mit 200 bis 5.000 Euro geahndet.
Besonders schwere Verstöße könnten sogar als Straftaten zur Anzeige gebracht werden, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung von Sozialminister Kai Klose (Grüne) und Innenminister Peter Beuth (CDU). Hier seien insbesondere vorsätzliche Verstöße gegen Quarantäneanordnungen oder verbotene Versammlungen gemeint.