E-Scooter (E-Tretroller) sollen ab dem 1. Januar 2020 in Unfallstatistiken einfließen, wenn sie an einem Unfall beteiligt waren oder einen verursacht haben. Bisher tauchen sie in der Unfallstatistik nur unter der Rubrik „sonstige Fahrzeuge“ auf.
Seit dem 15. Juni 2019 dürfen E-Scooter, die mit maximal 20 km/h fahren dürfen, im Straßenverkehr eingesetzt werden. Besonders in Großstädten nimmt durch die Aktivitäten von Verleihfirmen die Anzahl der Verkehrsteilnehmer zu, die E-Scooter nutzen. Über die Zahl der Unfallverursacher und der zu Schaden gekommenen Verkehrsteilnehmer aus dieser Gruppe gibt es bisher noch keine verlässliche Zahlen.