Das Frankfurter Oberlandesgericht will sich nach Aussage einer Sprecherin in den nächsten Monaten mit der Zulässigkeit von Überwachungen des ruhenden Verkehrs durch private Unternehmen durch die Stadt Frankfurt befassen. Vorausgegangen war der noch nicht rechtskräftige Beschluss des Oberlandesgerichts, dass Tempoüberwachungen durch private Unternehmen nicht statthaft seien, weil es sich bei der Verkehrsüberwachung um eine hoheitliche, also dem Staat vorbehaltene Aufgabe handle. (Aktenzeichen: 2 Ss-OWi 942/19)