Der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) darf nach einem Entscheid des Verwaltungsgerichts Köln in der bestehenden Form im Internet nicht mehr angeboten werden, da er kleine Parteien benachteilige. Die pan-europäische Partei Volt hatte geklagt.
Der Wahl-O-Mat soll bei Wahlen als Entscheidungshilfe dienen können, indem er politischen und gesellschaftlichen Fragen die Positionen der Parteien gegenüber stellt und damit dem Nutzer eine Präverenz vorgibt. Bei der nun bevorstehenden Wahl zum Europaparlament konnten im Wahl-O-Mat nur die Positionen von jeweils acht Parteien miteinander verglichen, was wegen der Sortierung der Parteinamen kleinere Parteien benachteiligt haben soll.
Auf dieser Seite wurde erstmals vor der Bundestagswahl 2013 über den Wahl-O-Mat berichtet.