Der damals 19-jährige Unfallfahrer, der am 17. November 2011 beim Überfahren einer roten Ampel auf der Königsteiner Straße, Frankfurt am Main Unterliederbach, einen fünfjährigen Jungen angefahren und tödlich verletzt hatte, wurde in der vergangenen Woche wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten und zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt. Zusätzlich wurde ihm der Führerschein für zweieinhalb Jahre entzogen.
Die Richterin des Prozesses blieb damit deutlich unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft und des Rechtsanwalts der Familie des getöteten Jungen. Sie begründete dies damit, dass der Angeklagte Melikan B. zuvor weder strafrechtlich noch negativ als Verkehrsteilnehmer aufgefallen sei und der junge Familienvater mit den Folgen seiner Unachtsamkeit genug gestraft sei.
Die Behörden hatten nach dem tödlichen Unfall reagiert. Der Fußgängerüberweg wurde mit einer Verkehrsinsel sicherer gemacht und eine Verkehrsüberwachungsanlage für den gesamten Kreuzungsbereich von Königsteiner Straße und A66 wurde installiert. Die Anzahl der seit dem Februar 2012 erfassten Rotlichtsünder und Fahrer, die wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung angezeigt wurden, ist allerdings wenig beruhigend. Nach den Zahlen der Abteilung Verkehrsüberwachung des Straßenverkehrsamts haben im erfassten Zeitraum 382 Fahrer und Fahrerinnen die Kreuzung mit mehr als 70 km/h gequert, – insgesamt waren mehr als zehntausend Geschwindigkeitsüberschreitungen zu verzeichnen.
Die Anzahl der Rotlichtverstöße lag bei 1090. Genau so ein Rotlichtverstoß hatte im November 2012 dem fünfjährigen Jungen das Leben gekostet!