Gegen den Paragrafen 202d des Strafgesetzbuches haben jetzt eine Reihe von Journalisten und Bürgerrechtler Verfassungsbeschwerde eingelegt. Im Paragrafen 202d wird der Straftatbestand der Datenhehlerei festgelegt. Den Klagenden geht es darum, dass Vertreter der Presse nicht ausreichend geschützt sind, wenn sie mit Daten umgehen, die „geleakt“ sind, und unter Umständen kriminalisiert werden. Vor allem Blogger sind gefährdet, da die in Paragraf 202d beschriebenen Ausnahmeregeln sie gar nicht berücksichtigen.