Das Cannabisgesetz und der Straßenverkehr

Das Fahren unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln gehört zu den wesentlichen Unfallursachen.

Seit dem 01. April 2024 ist das neue Cannabisgesetz in Kraft getreten, welches Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen streicht und Anbau, Besitz sowie die Abgabe unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert.

Achtung bei Cannabiskonsum in Verbindung mit dem Straßenverkehr

Die Entkriminalisierung von Cannabis bedeutet jedoch nicht, dass damit die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC unproblematisch wird. Die aktuellen rechtlichen Konsequenzen haben weiterhin Bestand.

Cannabis stellt, ebenso wie Alkohol, ein Rauschmittel dar, welches die Sinne trübt und die Reaktionsfähigkeit beeinflusst.

Für das Führen von Fahrzeugen ist durch die Grenzwertkommission und Rechtsprechung aktuell ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festgelegt. Wird dieser Wert überschritten und im Körper nachgewiesen, was noch mehrere Tage nach Genuss möglich ist, drohen – selbst wenn die Fahrt nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird – eine Geldbuße, ein Punkteeintrag sowie die Verhängung eines Fahrverbotes. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist zudem eine zivilrechtliche Regressnahme zu erwarten.

Verkehrstauglichkeit nach dem Konsum von Cannabis schwer einzuschätzen

Die polizeilichen Feststellungen bei folgenlosen Fahrten unter Einfluss von Betäubungsmitteln in der Vergangenheit zeigen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten die Gefahren einer solchen Verkehrsteilnahme häufig nicht hinreichend im Blick haben. Insbesondere ist es kaum möglich zu wissen, wie viel THC nach einem Konsum noch im Blut ist, denn die negativen Wirkungen auf die Fahrtüchtigkeit sind auch noch lange nach dem Konsum vorhanden.

Sollten sich nach dem Konsum von Cannabis und einer anschließenden Teilnahme am Straßenverkehr noch dazu Auffälligkeiten bei den Fahreigenschaften oder Ausfallerscheinungen bei der Person ergeben, wird eine solche Fahrt sogar als Straftat gewertet. Das gilt nicht nur für Autofahrten, sondern für alle Fahrzeuge, beispielsweise auch Fahrräder und E-Scooter. In der Konsequenz kann die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden. Die Wiedererteilung kann in solchen Fällen erst nach einer Sperrfrist und bestandener Medizinisch-Psychologischer Untersuchung erfolgen.

Verstärkte Kontrollen durch die Polizei

Um größtmögliche Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, wird die hessische Polizei in der kommenden Zeit vermehrt Kontrollen im Hinblick auf Alkohol und Drogen im Straßenverkehr durchführen und in vielen präventiven Gesprächen Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf die entsprechenden Gefahren sensibilisieren. Die Unfallursache Alkohol und Drogen am Steuer soll hierdurch bekämpft und das Entdeckungsrisiko für Personen, die sich berauscht ans Steuer ihres Fahrzeugs setzen, hochgehalten werden, um so für mehr Sicherheit für alle zu sorgen. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)

Festnahme nach Diebstahl

Am 3. April 2024 nahmen Polizeibeamte gegen 23:55 Uhr einen 42-Jährigen fest, welcher zuvor in einen Getränkemarkt eingestiegen war.

Eine Sicherheitsfirma setzte die Polizei in Kenntnis, dass ein Einbruch in einem Getränkemarkt in Unterliederbach stattfinde. Eine Polizeistreife vernahm bei Ankunft Geräusche, welche aus dem Gebäude kamen und stellte ein aufgebrochenes Fenster fest.

Der Plan des Tatverdächtigen, das Objekt durch das aufgebrochene Fenster zu verlassen, verlief für diesen ungünstig, da er in die offenen Arme der Polizeibeamten lief. Diese nahmen den Einbrecher fest und stellten das Stehlgut sicher.

Die Beamten brachten den 42-Jährigen in die Haftzellen des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main mit dem Ziel der richterlichen Vorführung. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)

Mainfähre ab 4. April 2024 wieder in Betrieb

Die Fähre zwischen den Frankfurter Stadtteilen Höchst und Schwanheim wird am Donnerstag, dem 4. April 2024, wieder ihren Betrieb aufnehmen.

Die Fährzeiten gelten dann wie folgt:

  • Montag und Mittwoch findet kein Fährbetrieb statt.
  • Dienstags, donnerstags und freitags ist die Fähre von 9 bis 18 Uhr,
  • samstags von 9 bis 16 Uhr
  • sowie sonn- und feiertags von 11 bis 18 Uhr in Betrieb.

(Quelle: Stadt Frankfurt am Main)

Aufmerksame 73-Jährige sorgte für Festnahmen

Eine aufmerksame ältere Dame bemerkte, dass Betrüger sie mit der bekannten Masche des „Schockanrufes“ dazu verleiten wollten, ihnen Geld zu übergeben. Mit ihrer Hilfe gelang der Polizei die Festnahme zweier Männer, die Bargeld von ihr abholen wollten.

Bereits am 26. März 2024 erhielt die 73-jährige Dame, die in der Spielmannstraße in Nied wohnt, Anrufe von Personen die sich als Polizeibeamte ausgaben. Die aufmerksame Frau durchschaute die Masche jedoch. Als dann am 27.März 2024 erneut Anrufe bei ihr eingingen, entschied sie sich zum Schein „mit zuspielen“.

Die Betrüger, die sich wieder als Polizeibeamte ausgaben, fingierten nach aktuellen Erkenntnissen eine Geschichte, nach der die Polizei über eine Liste von potenziellen Einbruchsobjekten verfüge. Da auch ihr Name und ihre Adresse vermerkt seien, bestehe eine erhebliche Gefahr für ihr Vermögen, weshalb jetzt Polizeibeamte zu ihr kommen würden, um Bargeld abzuholen und zu verwahren.

Die Frau ging zum Schein auf die Abholung ein.

Statt des vereinbarten Bargeldbetrags von 10.000 Euro erwartete die beiden 17- und 18-jährigen Geldabholer in der Wohnung in der Spielmannstraße dann die echte Polizei. Die Beiden konnten festgenommen werden. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)

Goetheturm erst im Mai geöffnet

Goetheturm in Frankfurt am Main Sachsenhausen

Der Goetheturm, eines der Wahrzeichen Frankfurts, kann in diesem Jahr voraussichtlich erst ab Mittwoch, 1. Mai, wieder für Besucherinnen und Besucher geöffnet werden. Ursprünglich war die Öffnung bereits für den 1. April geplant.

Grund für die Verzögerung sind dringend notwendige Wartungsarbeiten am Turmfundament. Die routinemäßigen Prüfungen finden jährlich im Frühjahr vor der regulären Öffnung statt, um die witterungsbedingten Schäden des Winters zu beseitigen. In diesem Jahr sind umfassendere Mängel aufgetreten, die im April beseitigt werden müssen. (Quelle: Stadt Frankfurt am Main)

Johannesallee (1)

Frankfurt am Main, Unterliederbach, Johannesallee

Das obige Bild zeigt den östlichen Abschluss der Siedlung in der nördlichen Johannesallee, die Rückwand einer Garagenanlage und im Hintergrund Teile der Bebauung an Königsteiner und Pfälzer Straße. In den 50er- und 60er-Jahren waren größere Garagenanlagen noch Bestandteil vieler Wohnsiedlungen. Im Bereich der der Johannesallee findet man drei Stück davon.

Die anschließende Wohnsiedlung war einst von einer der Gesellschaften der Hoechst AG erbaut worden. Mit dem Verschwinden der Hoechst AG wechselte der Eigentümer. Die Häuserzeilen bekamen ein Stockwerk mehr und es verschwanden auch die auf den der Straße zugewandten Stirnseiten angebrachten Mosaike, die Prozesse in der chemischen Industrie dargestellt hatten.

Steinwürfe auf Fahrzeuge

Am Montag, dem 01. April 2024, befuhr ein 45-jähriger Fahrer mit einem unbesetzten Linienbus gegen 0.45 Uhr auf dem Weg zum Depot die Mainzer Landstraße stadteinwärts, als in Höhe des Übergangs zur B 40 mehrere Jugendliche den Bus mit Steinen bewarfen. Dieser wurde dadurch an der Frontscheibe und an einem hinteren Fenster beschädigt. Der 45-jährige Busfahrer blieb unverletzt, er setzte seine Fahrt zum Depot fort. Am Tatort wurden die alarmierten Polizeibeamten auf weitere Geschädigte aufmerksam. Auch ein 54-Jähriger und seine 51-jährige Begleitung, welche in einem Audi Q7 unterwegs waren, wurden an gleicher Stelle mit Steinen beworfen. Die beiden Insassen blieben unverletzt, das Fahrzeug wurde im Bereich eines Kotflügels beschädigt. Umgehend eingeleitete Fahndungsmaßnahmen blieben erfolglos. Die Ermittlungen dauern an. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)

Frankfurt am Main Unterliederbach