„Freude unter Vorbehalt“, das waren die Worte von Eintracht-Vorstand Reschke, nachdem bekannt geworden war, dass der Fan-Ausschluss der Eintrachtanhänger beim Champions-League-Spiel beim SSC Neapel am kommenden Mittwoch von einem Verwaltungsgericht aufgehoben worden war.
Ob nach diesem Gerichtsbeschluss Eintracht-Fans ins Stadion in Neapel dürfen, ist allerdings nicht gesichert. Noch hat die Präfektur von Neapel ihrerseits Berufung gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts einzulegen. Mit einer endgültigen Entscheidung wird Montag oder Dienstag gerechnet.
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) will gegen das vom Verwaltungsgericht Köln am 20. Mai 2019 in einer Eil-Entscheidung erlassene Verbot, die Wahlhilfe Wahl-O-Mat in der aktuellen Form zur Wahl des Europaparlaments weiter im Internet anzubieten, Beschwerde einlegen. Nach Auffassung der bpb verstößt das Internet-Angebot nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Man könne zwar immer nur acht Parteien miteinander vergleichen, diese seien vom Nutzer allerdings aus der Gesamtheit aller 40 Parteien zu wählen, die zur Wahl des Europaparlaments antreten. Die Sortierung der Parteinamen in der Auswahlliste richte sich nach der Reihenfolge auf den Stimmzetteln.
Die Beschwerde soll am heutigen Mittwoch eingereicht werden. Zur Bürgerschaftswahl in Bremen, die ebenfalls am kommenden Sonntag, dem 26. Mai 2019, stattfindet, steht die Entscheidungshilfe übrigens weiterhin zur Verfügung.
Frankfurt am Main Unterliederbach