Nach einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel muss die Stadt Frankfurt am Main zur Verbesserung der Luftqualität zumindest begrenzte Fahrverbote prüfen. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH).
Nach dem heute ergangenen Urteil muss die Stadt Frankfurt Fahrverbote in kleinen Zonen oder auf bestimmten Strecken prüfen, um die Stickstoffdioxidbelastung zu mindern. Die von der Stadt bisher gemachten Vorschläge wurden als nicht ausreichend angesehen.