Stadträtin O’Sullivan sensibilisiert Nutzerinnen und Nutzer
Anmeldung, Meldebescheinigung oder Melderegisterauskunft – für viele Dokumente und Dienstleistungen müssen Einwohnerinnen und Einwohner nicht mehr persönlich das Bürgeramt besuchen. Die Online-Angebote der Behörden wachsen stetig. Mittels der Online-Dienste des Frankfurter Bürgeramtes können viele verschiedene Behördengänge bequem von zuhause aus erledigt werden: von der Anmeldung eines Wohnsitzes, über die Statusabfrage beantragter Reisepässe und Ausweise, den Erstantrag zum Erwerb eines Führerscheins bis hin zur Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses.
Wer dabei jedoch nicht genau hinschaut, kann schnell draufzahlen. Einige kommerzielle Online-Anbieter werben damit, eine Meldebescheinigung in nur drei Schritten von zu Hause aus beantragen zu können. Für die Nutzung dieser reinen Antragsportale verlangen die Anbieter Entgelte, die bei der Behörde selbst nicht anfallen würden.
Auf der Website des Bürgeramts stehen hingegen zwei digitale Varianten für die Beantragung von Meldebescheinigungen zur Verfügung. Der vollautomatisierte Abruf ist gebührenfrei.
Einige Frankfurterinnen und Frankfurter haben diese Drittanbieter genutzt und sich über hohe Kosten und lange Wartezeit gewundert. Eileen O’Sullivan, Dezernentin für Bürger:innen, Digitales und Internationales, möchte daher Bürgerinnen und Bürger sensibilisieren und erklärt: „Alle Dokumente, die online beantragt werden können, stehen auf der Website des Frankfurter Bürgeramtes unter ‚Online-Services‘ zur Verfügung. Nutzen Sie unsere Services, gehen Sie sicher, dass Sie die beantragten Dokumente ohne Zeitverzug und Mehrkosten erhalten.“
Die Geschäftsidee der Drittanbieter ist dabei nicht neu. Bereits im Jahr 2021 hatte das Landgericht Berlin irreführende Werbung mit den Standesämtern verboten (LG Berlin vom 7. Januar 2021, Az. 52 O 33/20). Damals erweckte der Name der Internetseite den Eindruck eines offiziellen, öffentlichen Angebots.
Die Online-Dienste des Bürgeramtes stehen unter frankfurt.de/buergeramt zur Verfügung. (Quelle: Stadt Frankfurt am Main)