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Der Lockdown geht bis zum 18. April 2021 weiter – mindestens

Weiter geht es mit dem Lockdown in Deutschland. So sieht es zumindest nach den Bund-Länder-Beratungen aus, die bis in die heutigen frühen Morgenstunden andauernden. Danach wurde neben der Fortführung des generellen Lockdowns bis zum 18. April 2021 folgendes vereinbart:

  • In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 können weitere Verschärfungen der Corona-Maßnahmen eingeführt werden, etwa Ausgangs- oder strengere Kontaktbeschränkungen.
  • Vom 1. April bis zum 5. April 2021 soll alles, was nicht von existenzieller Bedeutung ist, still stehen. Lebensmittelgeschäfte sollen am 3. April geöffnet haben dürfen.
  • Präsenzgottesdienste soll es über Ostern keine geben.
  • Urlaub im eigenen Bundesland wird über Ostern nicht möglich sein. Urlaub im Ausland könne rechtlich nicht verboten werden. Urlauber müssen sich allerdings vor der Rückkehr einem Corona-Test unterziehen.

Für Hessen werden die neuen Maßnahmen heute Nachmittag bekannt gegeben werden. Besonders restriktive Maßnahmen würden hier aber einer de facto Zulassung einer öffentlichen Versammlung von 20.000 Personen in Kassel am vergangenen Wochenende ohne Einhalten einfacher Corona-Regeln widersprechen.

Hessen: Beschlüsse nach der Bund-Länder-Beratung

Nach den am vergangenen Mittwoch bis in die Nacht andauernden Bund-Länder-Beratungen hat das hessische Kabinett beschlossen, die bisherigen Restriktionen bis zum 28. März 2021 beizubehalten. Einige Regelungen sollen allerdings die Wirkungen des Lockdowns abfedern. Hierbei soll mit Vorsicht und Verantwortungsbewusstsein vorgegangen werden.

Werkzeuge, wie die zwischenzeitlich vorhandenen Schnell- und Selbsttests sollen dazu dienen, Infektionen mit dem Corona-Virus schneller zu erkennen. Die Verfügbarkeit dieser Tests wird über unterschiedliche Kanäle gewährleistet. Ab Montag besteht zudem für alle Bürgerinnen und Bürger der Anspruch, einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest durchführen zu lassen, auch wenn sie keine Symptome haben.

Was gilt ab Montag in Hessen? Die Regelungen im Einzelnen:

Die bestehenden Maßnahmen und Beschränkungen bleiben bis zum 28. März bestehen. Darüber hinaus wurden folgende Lockerungen ab dem 8. März vereinbart:

Private Treffen

Kontakte einzuschränken und zu verringern bleibt ein wichtiges Instrument, um die Pandemie einzugrenzen. Deshalb sind auch weiterhin Beschränkungen notwendig, auch wenn die pandemische Entwicklung Lockerungen zulässt. Entsprechend sind ab Montag Treffen von zwei Haushalten mit höchstens 5 Personen möglich. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.

Einkaufen / Einzelhandel

Baumärkte, Gartenmärkte, Baumschulen sowie Buchhandlungen dürfen öffnen.

Alle weiteren Geschäfte dürfen „Click & Meet“ anbieten, also Beratung und Verkauf mit vorheriger Terminvereinbarung und Datenerfassung. Es gelten zudem Zugangsbeschränkungen: Eine Person je angefangener 40 qm Verkaufsfläche.

Sport und Freizeit

Freizeit- und Amateursport ist entsprechend der erweiterten Kontaktregeln möglich, also mit bis zu zwei Haushalten mit höchstens 5 Personen.

Kinder unter 14 Jahren dürfen Sport unter freiem Himmel auch in Gruppen machen. Sportanlagen können vor Ort auch weiterhin geöffnet werden.

In Fitnessstudios kann – bei entsprechenden Hygienevorkehrungen – mit Einzelterminen trainiert werden. Erlaubt ist nur eine Person je 40 qm Trainingsfläche (Datenerfassung).

Freizeit und Kultur

Museen, Schlösser, Gedenkstätten, Tierparks, Zoos und botanische Gärten dürfen mit umfassendem Hygienekonzept öffnen. Eine Terminvereinbarung ist notwendig. Dabei müssen die Kontaktdaten hinterlegt werden, um Kontakte nachverfolgen zu können.

Dienstleistungen / Körperpflege

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Dazu zählen Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung. Wenn bei der Behandlung nicht durchgehend eine Maske getragen werden kann, soll ein tagesaktueller Schnelltest vorliegen oder vor Ort ein Selbsttest durchgeführt werden.

Quarantäne

Nach einer positiven Selbsttestung muss sich der Getestete unmittelbar in Quarantäne begeben und zusätzlich einen PCR-Test durchführen.

Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Eine Verkürzung durch einen negativen Corona-Test ist nicht möglich.

Die Vorgaben gelten auch für geimpfte Personen. (Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration(HMSI))