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Bilanz Verkehrssicherheitswochen zum Schuljahresbeginn in Frankfurt am Main

Das neue Schuljahr 2024/2025 hat begonnen – damit sind viele Erstklässlerinnen und Erstklässler das erste Mal alleine zur Schule unterwegs. Aus diesem Grund führte die Städtische Verkehrspolizei in den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien die Verkehrssicherheitswochen durch.

Die Aktion, ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Schulkinder, führt die Stadt Frankfurt jedes Jahr zum Schuljahresbeginn durch.

Vielzahl von Maßnahmen erleichtert den Start in die Schule

Während der Verkehrssicherheitswochen führte die Städtische Verkehrspolizei verstärkt Kontrollen auf Schulwegen durch. Falschparkerinnen und Falschparker wurden verwarnt und Gefahrenstellen durch Abschleppungen umgehend beseitigt. Rund um Schulen, Kitas und Kindergärten fanden Geschwindigkeitskontrollen statt.

Ein weiterer Schwerpunkt der Aktion bestand in der Aufklärungsarbeit der Verkehrspolizei, um Frankfurter Eltern auf die „Elterntaxi-Problematik“ aufmerksam zu machen. Zudem beteiligte sich das Straßenverkehrsamt an der Aktion „Blitz für Kids“ der Polizei Frankfurt, bei der Schulkinder gemeinsam mit der Polizei eine besondere Form von „Geschwindigkeitskontrollen“ durchführten. Ziel der Aktion war es, Führerinnen und Führer von Kraftfahrzeugen die grundsätzliche Bedeutung des Risikofaktors Geschwindigkeit als Unfallursache mit einer persönlichen Rückmeldung zum individuellen Fahrverhalten in Erinnerung zu rufen.

Oberbürgermeister Mike Josef sagt: „Kinder im Frankfurter Stadtverkehr besonders zu schützen, ist mir wichtig. Deshalb finden über das Jahr hinweg mehrfach Schulprojekte statt, um das Gefahrenbewusstsein der Kinder und auch der Verkehrsteilnehmenden zu schulen. Es ist notwendig, dass wir immer wieder daran erinnern, dass Heranwachsende gerade zu Schuljahresbeginn unsere Rücksichtnahme im Straßenverkehr brauchen. Ich bin der Landes- und Stadtpolizei für ihren Einsatz dankbar und wünsche allen Schulkindern viel Spaß in der Schule und einen immer sicheren Weg dorthin.“

Zahlreiche Ordnungswidrigkeiten und Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Nähe von Schulen und Kitas

Während der zwei Aktionswochen leitete die Städtische Verkehrspolizei während der Elterntaxi-Kontrollen und der Überwachung des ruhenden Verkehrs rund um die Schulen 484 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein; 22 Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Das größte Gefahrenpotenzial ging von falsch abgestellten Fahrzeugen auf den Gehwegen aus, doch darüber hinaus wurden auch PKW-fahrende Eltern verwarnt, die sich oder ihre Kinder nicht ordnungsgemäß angeschnallt hatten.

Noch gravierender sieht die Bilanz der Geschwindigkeitsmessungen aus: Bei insgesamt rund 59.000 kontrollierten Fahrzeugen wurden circa 5200 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt – meistens im Umfeld der Schulen auf Straßen, in denen die maximale Geschwindigkeit auf 30 km/h oder weniger reduziert ist. Negativer Ausreißer war ein Fahrzeug, das in der Nähe einer Preungesheimer Schule mit 88 km/h in einer Tempo-30-Zone geblitzt wurde – und damit die Maximalgeschwindigkeit um fast das Dreifache überschritten hat.

„Dass Autofahrer:innen in der Nähe von Schulen und Kindergärten, teilweise sogar mit Kindern auf dem Rücksitz, derart aufs Gaspedal treten, macht mich fassungslos“, sagt  Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert. „Auch wenn die schweren Personenschäden in Frankfurt im Trend seit Jahren sinken – trotz wachsender Stadt, trotz einer immer mobileren Bevölkerung, trotz der steigenden Anzahl an Fußgänger:innen und Radler:innen – zeigen die Geschwindigkeitsmessungen im Rahmen der Schulwegsicherung, wie wichtig die Arbeit unserer Verkehrspolizei und anderen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sind. Kinder als eigenständige Verkehrsteilnehmer:innen ernst zu nehmen, ist wesentlich für eine funktionierende urbane Mobilitätsplanung.“

Petra Lau, Leiterin des Straßenverkehrsamtes, ergänzt: „Wir haben Kinder mit ihren individuellen Mobilitätsbedürfnissen immer im Blick: mit Geschwindigkeitskontrollen, der Einführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, Verkehrserziehung in Schulen und anderen verkehrlichen sowie kommunikativen Maßnahmen.“

Eine der Kernaufgaben der Städtischen Verkehrspolizei ist es, die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr zu gewährleisten. Deshalb führt sie ganzjährig Kontrollen auf den Schulwegen durch. Zudem kontrolliert die Stadt Frankfurt mit ihren mobilen Blitzern gezielt an schutzwürdigen Stellen, insbesondere rund um Schulen, Kitas und Kindergärten. Dabei hat die Städtische Verkehrspolizei 2023 circa 84 Prozent aller Geschwindigkeitskontrollen in 30 km/h-Bereichen durchgeführt und dort insgesamt mehr als 1,3 Millionen Fahrzeuge kontrolliert. Darüber hinaus legen die sieben hauptamtlichen Städtischen Verkehrserzieherinnen und Verkehrserzieher bereits in den Kindergärten und Grundschulen die Basis für ein sicheres und zukunftsfähiges Verkehrsverhalten – für Kinder und Eltern.

Kleine Maßnahmen und Perspektivwechsel machen den Schulweg sicherer

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen und damit verletzlicher: Durch ihre geringe Körpergröße haben sie keine Übersicht über das Verkehrsgeschehen, können Entfernungen und Geschwindigkeiten schlecht einschätzen und Bremsvorgänge nicht erkennen.

Je häufiger Kinder selbstständig zur Schule laufen oder mit dem Fahrrad fahren, desto stärker trainieren sie ihre Fähigkeit, sich im Straßenverkehr sicher zu bewegen und Gefahren einzuschätzen. Außerdem fördert das Unterwegssein zu Fuß Gesundheit, soziale Kontakte und ist zudem umweltfreundlich.

Ein Problem in Städten wie Frankfurt sind die beliebten Elterntaxis: also Eltern, die ihre Kinder mit dem eigenen Auto bis zum Schulhof fahren. Die Erwachsenen nehmen als Verkehrsteilnehmende immer zwei Rollen ein: Erstens dienen sie den eigenen Kindern als Vorbild, und zweitens können sie als Autofahrende die Sicherheit der anderen Kinder auf ihrem Schulweg gefährden.

Muss das eigene Kind doch einmal zur Schule gefahren werden, ist es sinnvoll, es nicht direkt vor der Schule, sondern bereits ein paar Straßen vorher aussteigen zu lassen. Das trägt zur Entspannung der Verkehrssituation vor der Schule bei – also eine Gefahrenquelle weniger für Schulkinder. Sind Eltern unsicher, ob das eigene Kind den Schulweg meistern kann, können sie vorab mit ihrem Kind trainieren.

Mehr Informationen zu einer Verkehrserziehung, die Spaß macht, finden sich unter Verkehrserziehung | Stadt Frankfurt am Main – oder man fragt einfach an der Schule des Kindes nach den Maßnahmen für die Verkehrserziehung der Stadt Frankfurt. (Quelle: Stadt Frankfurt am Main)

Heute wurde gefeiert (1)

Unterliederbach, Edeka-Parkplatz, Edeka Lich, KiTa am Liederbach, Soonwaldstraße

Heute wurde gefeiert, mitten in Unterliederbach. Edeka Lich und die KiTa am Liederbach feierten ihr 10-jähriges Jubiläum. Beide hatten im Jahr 2013 ihre damals gerade fertig erstellen Räumlichkeiten in der Unterliederbacher Soonwaldstraße bezogen. Für die Familie Lich war es die zweite Edeka-Filiale, die Kindertagesstätte war von der Johannesallee hierher umgezogen.

Edeka City Lich, so der anfängliche Name, war zunächst erst einmal ein „normaler“ Lebensmittelladen. Schnell erfreute man sich aber eines gewissen Ansehens, Einige Produkte lokaler Anbieter gab es – und gibt es auch immer noch -, welche man nicht überall kaufen kann, und Schlemmerabende, Woigebabbel, kleine Weihnachtsmärkte, Spendenfahrten von Bikern und Teilnahme am örtlichen Vereinsleben sorgten schnell für eine Einbindung in den Stadtteil.

Die KiTa am Liederbach war zunächst einmal eine Kita auf einem Dach. Anfangs hatte das sicherlich bei einigen Menschen Kopfschütteln hervorgerufen. Heute gehört sie samt ihrer lehrreichen Treppe dazu.

Nach dem Fest ist vor dem Fest

Bürgerfest Unterliederbach, Frankfurt am Main

Für Natalie und Eugen Lich und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Edeka-Marktes stimmte der Merksatz: „Vor dem Fest, ist nach dem Fest.“ Auf dem Bürgerfest in dem Frankfurter Stadtteil Unterliederbach wurde schon fleißig geübt. Fleischspieße wurden zubereitet und verkauft.

Im Jahr 2013 wurde endlich ein lange brachliegendes Gelände in Frankfurt am Main Unterliederbach wieder bebaut. Die Lederfabrik von Graubner und Scholl befand sich einst hier, später teilten sich verschiedene Büros und Handwerksbetriebe das Gelände. Dann wurde hier abgerissen. Neues sollte entstehen, neben Wohnungen auch ein Lebensmittelgeschäft und eine Kindertagesstätte.

Edeka Lich belebte recht bald den Stadtteil. Das Sicherheitsfrühstück fand auf dem Edeka-Parkplatz statt, genauso ein Treffen von Bikern, die unter dem Motto „Biker fahren für Kinder“ von hier aus mit immer größer werdender Teilnehmerzahl ihre Benefizfahrten starteten. Große und kleine Festivitäten taten ein Übriges, seien Oktoberfeste, Schlemmerabende oder Public-Viewing-Veranstaltungen. Häufig war das Unterliederbacher Unternehmen Bisko an der Ausrichtung beteiligt.

Gleichzeitig war auch die evangelische KiTa am Liederbach in den Gebäudekomplex eingezogen. Die befand sich einst in der Johannesallee und hat dort ihre Spuren bis in die heutigen Tage hinterlassen. Die Adresse in der Soonwaldstraße ist weniger auffällig, sticht aber auch durch eine Besonderheit hervor: Der Außenbereich der KiTa liegt auf einer Dachterrasse.

Am 17. Juni 2023 feiern zwischen 10 und 16 Uhr KiTa am Liederbach und Edeka Lich ihre Jubiläen auf dem Edeka-Parkplatz an der Soonwaldstraße. Für die Kleinen und Großen wird gesorgt sein, die Kleinen erwarten eine Hüpfburg, ein Malwettbewerb und wohl auch noch einige Zauberkunststücke.

Frankfurt am Main Unterliederbach, Johannesallee.
Ein recht aktuelles Bild vom früheren Standort der KiTa am Liederbach in der Johannesallee. Das Hochhaus nebenan wird gerade renoviert.

Unterliederbach: Rückblicke (22)

Frankfurt am Main Unterliederbach, Pfälzer Straße, Soonwaldstraße

Das Gelände zwischen Soonwaldstraße, Pfälzer Straße und Liederbach zeigte sich im Oktober 2011 leer und eben. Kein Edeka-Laden, keine KiTa am Liederbach und keine Wohnhäuser. Die Baumaßnahmen sollten aber bald beginnen, schließlich wollen im Jahr 2023 ja Edeka Lich und die KiTa ihr Zehnjähriges feiern.

KiTa am Liederbach? Die gab es 2011 natürlich schon. Die befand sich damals allerdings in der Johannesallee. Und im Jahr 2000 war sogar aus der Ferne noch der Schlot zu erkennen, der einst hier stand.

Kitas in Hessen weiter geschlossen

Trotz vieler Lockerungen und Öffnung weiterer Einrichtungen bleiben Kitas und Kindertagespflegeeinrichtungen in Hessen nach der derzeitigen Planung bis Ende Mai geschlossen. Die Kindernotbetreuung wird fortgesetzt, der Kreis der Personen, die diese Nutzen können erweitert. Folgende Berufsgruppen können die Kindernotbetreuung nutzen:

  • Angehörige Polizeivollzugsdienst, Beschäftigte des Landes bei Polizeipräsidien und mit Vollzugsaufgaben
  • Angehörige von Feuerwehren (Haupt- und Ehrenamtliche), Werksfeuerwehren
  • Mitarbeiterrinnen/Mitarbeiter der Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes
  • Richterinnen/Richter sowie Staatsanwälte/Staatsanwältinnen und Amtsanwältinnen/ Amtsanwälte der Justiz
  • Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges
  • Bedienstete von Rettungsdiensten
  • Helferinnen/Helfer des Technischen Hilfswerkes
  • Helferinnen/Helfer des Katastrophenschutzes
  • Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen: Kliniken, Krankenhäuser und Altenpflegeeinrichtungen, und in ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten
  • Beschäftigte, die in medizinischen und pflegerischen Berufen arbeiten
  • Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder gemäß § 25 HKJGB
  • Beschäftigte in nach § 45 SGB VIII betriebserlaubnispflichtigen (teil-)stationären Einrichtungen, die keine Tageseinrichtungen für Kinder sind
  • Personen, die hauptberuflich Beratungsdienste der psychosozialen Notfallversorgung, insbesondere im Bereich der Notfallseelsorge oder der Krisentelefone, sicherstellen, sowie Mitarbeiterinnen von Schutzeinrichtungen für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere von Frauenhäusern oder Schutzwohnungen,
  • Personen, die in nach anerkannten Schwangerschaftskonfliktstellen Beratungen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durchführen,
  • Beschäftigte des Allgemeinen Soziales Dienstes bei den öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe,
  • Personen, die unmittelbar mit der Auszahlung von Geldleistungen nach SGB II, SGB III, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung und dem Wohngeldgesetz, befasst sind,
  • Beschäftigte in Bereichen der Sektoren nach der VO zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen mit gesonderter Bescheinigung, dass Tätigkeit des zwingend erforderlich ist, z.B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Lebensmitteleinzelhandel, in der landwirtschaftlichen Erzeugung sowie in der Verarbeitung, dem Transport und dem Vertrieb von Lebensmitteln,
  • Beschäftigte, die in der Abfallbewirtschaftung tätig sind, mit gesonderter Bescheinigung, dass Tätigkeit des Erziehungsberechtigten vor Ort am Arbeitsplatz zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur zwingend erforderlich ist,
  • Hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Presse, Rundfunk, Fernsehen und
  • anderen Telemedien (mit Nachweis durch Arbeitgeber, dass die Tätigkeit vor Ort am Arbeitsplatz zur Aufrechterhaltung des Kernbetriebes zwingend erforderlich ist),
  • Soldatinnen und Soldaten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr, die zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und der laufenden Einsätze der Bundeswehr erforderlich sind,
  • Schulleiterinnen und Schulleiter, Personal des Schulträgers im Sinne des § 156 Nr. 1 des Hessischen Schulgesetzes sowie Lehr- und Betreuungskräfte, die unmittelbar mit der Organisation und Durchführung des Präsenzunterrichts und von anderen schulischen Veranstaltungen (nach § 3 Abs. 1 Satz 3 bis 5 und Abs. 3 der 2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus) befasst sind,
  • 17a. Schülerinnen, Schüler und Studierende (an Fachschulen), die nach § 3 Abs. 1 Satz 3 bis 5 2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus unterrichtet werden,
  • Personen, die nachweislich im Bereich der medizinischen und pharmazeutischen Forschung im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus tätig sind,
  • Personen, die nach Bestätigung der Dienststellenleitung in den Kernbereichen der staatlichen Forschung und Wissenschaftsverwaltung sowie in Kernbereichen des Kulturgutschutzes ihre Tätigkeit in der Dienststelle ausüben müssen,
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare,
  • Mitglieder von Verfassungsorganen,
  • Pfarrerinnen und Pfarrer, Seelsorgerinnen und Seelsorger,
  • Inhaber von und Beschäftigte in Bestattungsunternehmen
  • Berufstätige und studierende Alleinerziehende (Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen)

Die Notbetreuung ist für Kinder, die eine Kita oder die Schule in den Klassen 1-6 besuchen.

Zusätzlich ist es jetzt auch erlaubt, dass Kinder von höchstens drei Familien gegenseitig in einer familiären Betreuungsgemeinschaft betreut werden. Hier sollen die Eltern aber acht darauf haben, dass sie sonstige Kontakte reduzieren. Betreuungsgemeinschaften waren in der Vergangenheit schon gelebte Praxis, aber nicht erlaubt.

Artikel enthält Informationen von https://soziales.hessen.de/

Unterliederbacher Ansichten (45)

Kita in der Unterliederbacher Parkstadt.

Die Kita in der Unterliederbacher Parkstadt. Ein kleiner Hügel, frisch gepflanzte Bäume und ein Basketballkorb sind recht neu. Die Erschaffer der Sickergrube im Vordergrund müssen der Hoffnung sein, dass sich dort nie eine größere Menge Wasser sammelt. Und auf der sicheren Seite ist man von Amtswegen ja auch, schließlich besagt ein Schild, dass Eltern für ihre Kinder haften.