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SARS-CoV-2-Fälle steigen sprunghaft

Mit dem kühleren Herbstwetter steigt derzeit die Anzahl der mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierten Menschen auch in Hessen stark an. Besonders betroffen sind große Städte, wo es regelmäßig zu größeren Ansammlungen kommt. In Frankfurt am Main und Offenbach werden deshalb ab dem morgigen Freitag verschärfte Regeln gelten.

Deutschlandweit ist die Zahl der Neuinfektionen auf zuletzt 4.058 im Vergleich zum Vortag gestiegen, ein Wert, der seit den Hochzeiten der Pandemie nicht mehr erreicht wurde. Bedenklich ist auch, dass wieder vermehrt ältere Menschen infiziert werden. Waren über den Sommer hinweg meist jüngere Menschen betroffen, die auch nur schwache oder gar keine Symptome zeigten, droht jetzt wieder eine größere Zahl an Schwererkrankten.

Neuinfektionen in Hessen

In Hessen gab es in der Zeit vom 07.10. bis zum 08.10.2020 nach den Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) 307 Neuinfizierte. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 23,2 in Hessen. Offenbach ist hier mit einem Wert von 51,3 Spitzenreiter, gefolgt von Frankfurt am Main mit einem Wert von 47,0. Anzumerken ist, dass der Hessische Rundfunk auf seiner Internetseite heute für Frankfurt einen Wert von 59 und für Offenbach einen von 68 angibt.

Aber nicht nur in diesen beiden Städten ist die 7-Tagen-Inzidenz stark gestiegen. Auch die Kreise Groß-Gerau und Marburg-Biedenkopf haben einen weiteren Grenzwert auf der Eskalationsskala des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) überschritten. Dort liegt die Zahl der pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen infizierten Menschen oberhalb 35.

Offenbach verschärft Corona-Maßnahmen

Die Stadt Offenbach hat die Corona-Maßnahmen auf Grund der erhöhten 7-Tage-Inzidenz verschärft. Die Maßnahmen wurden heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz von Vertretern des Landes Hessen und der Stadt Offenbach vorgestellt und beinhalten im Einzelnen:

  • Ab Samstag gilt eine Sperrstunde in Bars und Gaststätten ab 24 Uhr
  • Treffen von Gruppen in der Öffentlichkeit und in Restaurants werden auf 5 Personen oder zwei Haushalte beschränkt
  • Veranstaltungen unter freiem Himmel werden auf 100 Personen begrenzt
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen werden auf 50 Personen begrenzt
  • Es dürfen sich maximal 25 Senioren gleichzeitig in Räumen aufhalten
  • Schwimmbäder erlauben maximal 100 Besucher
  • Die Einhaltung der Maßnahmen – und die Überprüfung häuslicher Quarantäne – werden stärker kontrolliert

Offenbachs Oberbürgermeister Felix Schwenke (SPD) betonte in dem vom Hessische Rundfunk übertragenen Live-Stream, dass ein Weg zwischen größtmöglicher für die Bürgerinnen und Bürger und der geringstmöglichen Einschränkung der bürgerlichen Freiheiten gesucht worden sei. Außerdem habe man sich die Zahlen und Infektionwege genau angeschaut und zwischen Fällen unterschieden, wo eine weitere Übertragung des Virus wenig wahrscheinlich ist, und andere, bei denen positiv getestete Personen viele Kontakte hatten.

Offenbach auch von Kommunikationsmängeln in Bayern betroffen

Bei der Pressekonferenz wurde auch bekannt, dass elf Personen, die bei der Einreise nach Deutschland in Bayern positiv auf den Corona-Virus SARS-CoV-2 getestet worden waren, ihr Testergebnis erst 11 Tage nach dem Test erhalten hatten. Die verdeutlicht, wie wichtig es ist, dass man sich nach der Einreise aus einem Risiko-Land testen lässt und sich erst einmal in Quarantäne begibt.

Bei der Pressekonferenz wurde noch einmal betont, wie wichtig die Mitarbeit des einzelnen Bürgers bei der Bekämpfung der Corona-Krise beginnend bei Hygiene- und Abstandsregeln und der Beachtung von Quarantänebestimmungen und der Pflicht sich testen zu lassen, wenn man im Ausland war, sei.

Die Maßnahmen der Stadt Offenbach gelten zunächst bis zum 3. September.

Hessen vorne: Die meisten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen

Bei der 7-Tage-Inzidenz liegt Hessen in Deutschland derzeit vorne. 15,5 Neuinfektionen mit dem Virus SARS-CoV-2 pro 100.000 Einwohner für die letzten sieben Tage meldet das Robert-Koch-Institut (RKI) am 21. August 2020 (Stand 00:00 Uhr). Damit liegt die 7-Tage-Inzidenz in Hessen um über50 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Spitzenreiter in Hessen ist die Stadt Offenbach.

Der hohe Wert ist durch Reiserückkehrer, Familienfeiern und das Freizeitverhalten vieler Bürgerinnen und Bürger besonders in den Großstädten zu erklären. Ein lascher Umgang mit dem Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und in der Gastronomie trägt sicher auch zu den sich erhöhenden Neuinfektionen bei.

Erhöhte Brandgefahr

Durch die schon länger anhaltende Trockenheit und die derzeitige Hitze besteht in der Natur derzeit erhöhte Brandgefahr. Wälder und landwirtschaftliche Nutzflächen sind besonders gefährdet. Bei Liederbach brannte heute ein Acker, der namensgebende Bach ist schon seit geraumer Zeit trocken gefallen.

Offenes Feuer ist draußen unbedingt zu vermeiden, Zigarettenkippen sind nicht achtlos in die Landschaft zu werfen. Auch von Glasscherben kann Brandgefahr ausgehen.

Änderungen bei Corona-Beschränkungen in Hessen

Hessen beschließt Änderungen bei den Corona-Beschränkungen. Diese wurden heute Vormittag im Rahmen einer Pressekonferenz bekanntgegeben:

  • Bereits ab dem kommenden Donnerstag dürfen sich in der Öffentlichkeit bis zu zehn Menschen treffen, unabhängig davon, ob sie aus einer Familie / einem Haushalt stammen oder nicht. Treffen sich zwei Familien / Haushalte in der Öffentlichkeit, darf die Anzahl der Personen zehn überschreiten.
  • Ab kommenden Montag, dem 15. Juni 2020, dürfen Schwimmbäder, Badeseen und Saunas wieder für die Allgemeinheit öffnen. Hier entscheiden die Kommunen über Öffnungstermine, ein Hygienekonzept muss vorgelegt werden.
  • Ab dem 22. Juni 2020 soll in Grundschulen wieder ein Regelbetrieb eingeführt werden. Hier hat sich gezeigt, dass die Mischung aus Präsenz- und Online-Unterricht für jüngere Schülerinnen und Schüler nicht praxistauglich ist. Das Abstandsgebot soll an den Grundschulen nicht mehr gelten.
  • Ab dem 6. Juli 2020 sollen Kitas für alle Kinder geöffnet werden, der eingeschränkte Regelbetrieb wird vom Regelbetrieb abgelöst. Das Abstandsgebot entfällt in den Kitas – es war dort soundso nicht einzuhalten. Ab 6. Juli dürfen Eltern die Kitas auch wieder betreten, ein neues Hygienekonzept wird bis dahin erarbeitet werden.

Außer diesen Lockerungen gibt es allerdings auch eine Verschärfung der Corona-Beschränkungen:

  • Nach entsprechenden Vorfällen nicht nur in Hessen müssen Gemeinden in Hessen verpflichtend Anwesenheitslisten bei ihren Gottesdiensten führen und die Kontaktdaten ihrer Besucher aufnehmen.

Besonders zu begrüßen ist, dass für Kinder damit ein Stück Normalität eintritt und dass Familien besonders stark belastende Bestimmungen revidiert werden.

Corona-Regeln verlängert

Die hessische Landesregierung hat am heutigen Dienstag die Abstands- und Hygieneregeln wegen der Corona-Pandemie bis vorläufig zum 5. Juli 2020 verlängert. Die hessische Landesregierung folgt damit nicht dem Beispiel des Nachbarn Thüringen. Die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften bleibt in Hessen also bestehen. Auch Abstandsregen müssen weiterhin eingehalten werden.

Einige Erleichterungen

In Gaststätten entfällt ab Donnerstag die 5-Quadratmeter-Regelung, allerdings gilt in Gastronomiebetrieben dann der allgemeine 1,5-Meter-Mindestabstand, den die Gäste dort einhalten müssen. Frei- und Hallenbäder dürfen ab 1. Juni für Schwimmkurse und Vereinssportler öffnen.

Veränderungen gibt es auch bei Kitas. Hier soll es ab 2. Juni einen eingeschränkten Regelbetrieb geben. Ob dies allerdings viele zufriedene Gesichter erzeugen wird, ist zu bezweifeln. Der Notbetrieb wird eingeschränkt werden und viele Eltern werden weiterhin im unklaren gelassen, wann eine Kinderbetreuung wieder angeboten werden wird.

Hessens Finanzminister in häuslicher Quarantäne

Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) begibt sich für die nächsten 14 Tage in häusliche Quarantäne. Er hatte Kontakt zu einer mit dem SARS-CoV-2 infizierten Person aus dem privaten Umfeld. Ein erster Test beim Minister ist allerdings negativ verlaufen.

Michael Boddenberg teilte mit, dass er seine Amtsgeschäfte von zu Hause aus führen werde.

Kitas in Hessen weiter geschlossen

Trotz vieler Lockerungen und Öffnung weiterer Einrichtungen bleiben Kitas und Kindertagespflegeeinrichtungen in Hessen nach der derzeitigen Planung bis Ende Mai geschlossen. Die Kindernotbetreuung wird fortgesetzt, der Kreis der Personen, die diese Nutzen können erweitert. Folgende Berufsgruppen können die Kindernotbetreuung nutzen:

  • Angehörige Polizeivollzugsdienst, Beschäftigte des Landes bei Polizeipräsidien und mit Vollzugsaufgaben
  • Angehörige von Feuerwehren (Haupt- und Ehrenamtliche), Werksfeuerwehren
  • Mitarbeiterrinnen/Mitarbeiter der Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes
  • Richterinnen/Richter sowie Staatsanwälte/Staatsanwältinnen und Amtsanwältinnen/ Amtsanwälte der Justiz
  • Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges
  • Bedienstete von Rettungsdiensten
  • Helferinnen/Helfer des Technischen Hilfswerkes
  • Helferinnen/Helfer des Katastrophenschutzes
  • Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen: Kliniken, Krankenhäuser und Altenpflegeeinrichtungen, und in ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten
  • Beschäftigte, die in medizinischen und pflegerischen Berufen arbeiten
  • Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder gemäß § 25 HKJGB
  • Beschäftigte in nach § 45 SGB VIII betriebserlaubnispflichtigen (teil-)stationären Einrichtungen, die keine Tageseinrichtungen für Kinder sind
  • Personen, die hauptberuflich Beratungsdienste der psychosozialen Notfallversorgung, insbesondere im Bereich der Notfallseelsorge oder der Krisentelefone, sicherstellen, sowie Mitarbeiterinnen von Schutzeinrichtungen für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere von Frauenhäusern oder Schutzwohnungen,
  • Personen, die in nach anerkannten Schwangerschaftskonfliktstellen Beratungen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durchführen,
  • Beschäftigte des Allgemeinen Soziales Dienstes bei den öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe,
  • Personen, die unmittelbar mit der Auszahlung von Geldleistungen nach SGB II, SGB III, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung und dem Wohngeldgesetz, befasst sind,
  • Beschäftigte in Bereichen der Sektoren nach der VO zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen mit gesonderter Bescheinigung, dass Tätigkeit des zwingend erforderlich ist, z.B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Lebensmitteleinzelhandel, in der landwirtschaftlichen Erzeugung sowie in der Verarbeitung, dem Transport und dem Vertrieb von Lebensmitteln,
  • Beschäftigte, die in der Abfallbewirtschaftung tätig sind, mit gesonderter Bescheinigung, dass Tätigkeit des Erziehungsberechtigten vor Ort am Arbeitsplatz zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur zwingend erforderlich ist,
  • Hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Presse, Rundfunk, Fernsehen und
  • anderen Telemedien (mit Nachweis durch Arbeitgeber, dass die Tätigkeit vor Ort am Arbeitsplatz zur Aufrechterhaltung des Kernbetriebes zwingend erforderlich ist),
  • Soldatinnen und Soldaten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr, die zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und der laufenden Einsätze der Bundeswehr erforderlich sind,
  • Schulleiterinnen und Schulleiter, Personal des Schulträgers im Sinne des § 156 Nr. 1 des Hessischen Schulgesetzes sowie Lehr- und Betreuungskräfte, die unmittelbar mit der Organisation und Durchführung des Präsenzunterrichts und von anderen schulischen Veranstaltungen (nach § 3 Abs. 1 Satz 3 bis 5 und Abs. 3 der 2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus) befasst sind,
  • 17a. Schülerinnen, Schüler und Studierende (an Fachschulen), die nach § 3 Abs. 1 Satz 3 bis 5 2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus unterrichtet werden,
  • Personen, die nachweislich im Bereich der medizinischen und pharmazeutischen Forschung im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus tätig sind,
  • Personen, die nach Bestätigung der Dienststellenleitung in den Kernbereichen der staatlichen Forschung und Wissenschaftsverwaltung sowie in Kernbereichen des Kulturgutschutzes ihre Tätigkeit in der Dienststelle ausüben müssen,
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare,
  • Mitglieder von Verfassungsorganen,
  • Pfarrerinnen und Pfarrer, Seelsorgerinnen und Seelsorger,
  • Inhaber von und Beschäftigte in Bestattungsunternehmen
  • Berufstätige und studierende Alleinerziehende (Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen)

Die Notbetreuung ist für Kinder, die eine Kita oder die Schule in den Klassen 1-6 besuchen.

Zusätzlich ist es jetzt auch erlaubt, dass Kinder von höchstens drei Familien gegenseitig in einer familiären Betreuungsgemeinschaft betreut werden. Hier sollen die Eltern aber acht darauf haben, dass sie sonstige Kontakte reduzieren. Betreuungsgemeinschaften waren in der Vergangenheit schon gelebte Praxis, aber nicht erlaubt.

Artikel enthält Informationen von https://soziales.hessen.de/