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Land Hessen genehmigt städtischen Doppelhaushalt 2024/2025

„Das Land Hessen hat den städtischen Doppelhaushalt genehmigt – ohne weitergehende Auflagen, erfreulicherweise mit etwas Lob, aber auch mit kritischen Empfehlungen für künftige Haushalte“, sagt Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff zum Genehmigungserlass des Landes für den Haushalt 2024/2025 der Stadt Frankfurt am Main. „Mit der Haushaltsgenehmigung bekommen wir und vor allem die zahlreichen Zuwendungsempfänger Planungssicherheit“, freut sich Bergerhoff. „Und sie zeigt, dass wir es geschafft haben, mit einem neuen Verfahren einen realitätsfesten, transparenten, ehrlichen und verantwortungsvollen Gestaltungshaushalt aufzustellen.“

Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz begrüßt als zuständige Aufsichtsbehörde ausdrücklich „die erstmalig für den Doppelhaushalt 2024/25 erfolgte Haushaltsplanaufstellung nach der Methode des Zero-Base-Budgetings unter Berücksichtigung von Zielwerten im Rahmen des Gegenstromverfahrens“. Es empfiehlt, die von Kämmerer Bergerhoff eingeführte Neuerung zu verstetigen: „Die Überprüfung aller Leistungen der Fachämter sowie Art und Form der Erbringung sollte zum andauernden Prozess werden. Dies gilt insbesondere in einer Zeit, die durch eine deutliche veränderte Leistungserstellung, aufgrund fortschreitender Digitalisierung, geprägt ist.“

Den Anstieg der Planansätze für Sach- und Dienstleistungen sieht das Ministerium dem Zero-Base-Budgeting geschuldet: „Hierbei handelt es sich nicht um Aufwendungen, die ab dem Haushaltsjahr 2024 neu entstehen. Vielmehr werden bereits aus Vorjahren bestehende Verpflichtungen, gemäß dem Haushaltsgrundsatz der Vollständigkeit sowie Wahrheit und Klarheit, entgegen dem Vorgehen der vergangenen Jahre, an der richtigen Stelle und in zutreffender Hohe budgetiert.“ Kritisch bewertet wird, „dass dieser Mehransatz nicht durch Minderansätze an anderer Stelle kompensiert wurde, obwohl in den Vorjahren die Deckung durch andere Planansätze erfolgen konnte.“

Weiter lobt das Innenministerium die Aufstellung eines Doppelhaushaltes: „Es ist im Interesse der Stadt darauf hinzuwirken, dass Aufstellung und Beschlussfassung im vorgesehenen zeitlichen Rahmen erfolgt.“ Der damit gewählte Weg zur Vorlage der Haushaltsatzung solle konsequent fortgeführt werden.

Außerdem mahnt das Ministerium, die Haushaltskonsolidierung fortzusetzen und auszuweiten, auch bei städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben: „Die Interessen der Stadt und die finanzielle Leistungsfähigkeit sind in Einklang zu bringen.“

Positiv bewertet das Innenministerium, dass es für 2024 und 2025 keine pauschalen, nicht aufgeteilten Minderansätze mehr gibt.

Da die Zinsaufwendungen zur Finanzierung von Investitionen die Handlungsspielräume schmälerten, seien „die Entscheidungen, die zu einer immer stärkeren Neuverschuldung führen, zu überdenken.“ Die Budgetübertrage für Investitionen und die zugehörigen Übertragungen an Kreditermächtigungen seien „auf ihre tatsächliche Erfordernis zu überprüfen und auf das leistbare Maß zu reduzieren.“

Die Aufstockung der Stellenreserve von 165 auf 600 Stellen im Stellenplan 2024/2025 sieht die Aufsicht als „sehr kritisch“, nicht aber als Genehmigungshindernis: „In Anbetracht der hohen Zahl nicht besetzter Stellen in der Verwaltung der Stadt sollte es möglich sein, auf Stellenmehrbedarfe in einzelnen Organisationseinheiten durch Umschichtungen, aktuell innerhalb der Verwaltung nicht besetzter Stellen, reagieren zu können. Die ab dem Haushaltsplan 2026 auf die Hälfte geplante Reduzierung sollte deutlich umfangreicher ausfallen.“

Die Voraussetzungen zur Haushaltgenehmigung wurden alle erfüllt. Insbesondere kann über den gesamten Planungszeitraum 2024 bis 2027 gesehen das kumulierte Defizit mit der bestehenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen werden.

In Kraft tritt der Haushalt nach der öffentlichen Auslegung, die von Mittwoch, 20., bis Donnerstag, 28. November, erfolgen soll, somit am Freitag, 29. November 2024. Im Ergebnishaushalt sind Aufwendungen von rund 6,02 Milliarden Euro im Jahr 2024 und rund 5,56 Milliarden Euro 2025 geplant. Die Erträge liegen bei rund 5,91 Milliarden Euro im Jahr 2024 beziehungsweise 5,47 Milliarden Euro 2025. Im Finanzhaushalt sind Investitionen in Höhe von 958,72 Millionen Euro für 2024 und von 922,98 Millionen Euro für 2025 vorgesehen.

„Die Hinweise des Ministeriums werden wir eingehend prüfen. Da es sich bei unserem Etat um ein Gemeinschaftswerk handelt, danke ich allen an der Haushaltsaufstellung beteiligten Mitarbeitenden – in der Kämmerei sowie in den weiteren Ämtern, Betrieben und Dezernaten der Stadt Frankfurt am Main“, sagt Bergerhoff. „Wir haben gemeinsam erfolgreich die Weichen für die Zukunft unserer Stadt gestellt. Das werden wir mit dem nächsten Haushaltsplan fortsetzen.“ (Quelle: Stadt Frankfurt am Main)

Ein Weihnachtsbaum kann auch zu groß sein

Eine 16 Meter hohe und über 6 Meter breite Douglasie sollte eigentlich ab heute Abend auf dem Königsplatz in Kassel stehen. Sollte! Für den Transport von Borken nach Kassel hätte der Baum so zusammengebunden werden müssen, dass er eine Breite von 3 Metern hat. Der Baum whrte sich.

Jetzt soll kommende Woche ein erneuter Versuch gestartet werden. Dazu benötigt es allerdings eine extra Genehmigung, die Douglasie zu transportieren.

Mehr als 60.000 Schulanfängerinnen und Schulanfänger in Hessen

Heute beginnt für mehr als 60.000 Esrstklässlerinnen und Erstklässler in Hessen der „Ernst des Lebens“, der erste Schultag ist da. Allen viel Erfolg und auch Spaß bei Ihrer Ausbildung und auch im weiteren Leben.

Für am Straßenverkehr Teilnehmende gilt es jetzt besonders achtsam zu sein und auch den Kleinen ein positives Vorbild zu sein. Aber Rücksicht und Vorsicht sollten eigentlich immmer normale Verhaltensweisen im Straßenverkehr sein, oder?

Minimärkte nach Gesetzesänderung in Hessen sonn- und feiertags wieder geöffnet

Der Hessische Landtag hat entschieden, dass vollautomatisierte Verkaufsstellen mit einer Fläche bis 120 Quadratmetern für Waren des täglichen Gebrauchs auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Dies betrifft in Hessen zunächst 25 teo-Läden der Handelskette tegut, die seit diesem Sonntag wieder öffnen dürfen.

tegut plant das Angebot an Minimärkten auszubauen, sodass den Kundinnen und Kunden mehr dieser Geschäfte zur Verfügung stehen werden. Die Minimärkte führen etwa 950 Artikel für den täglichen Gebrauch, vor allem Molkereiprodukte, Obst und Gemüse, Fleisch- und Wurstprodukte und Hygieneprodukte.

Erdbeer- und Spargelsaison in Hessen endet

Die Erdbeer- und Spargelsaison endet zum Monatswechsel. Die Ernte ist in diesem Jahr in Hessen nicht sonderlich gut ausgefallen, – es war häufig zu nass. Man mag sich also an den letzten roten Früchten und Stangen des leckeren Gemüses erfreuen.

Noch nicht zu Ende ist die Saison des Flammenden Käthchens auf der heimischen Fensterbank. Eine einsame Dolde ersrahlt noch im schcken Rosa. Wie lange noch?

Sonntagsverkauf in automatisierten Märkten?

Nach dem Willen von CDU, SPD und FDP soll die Sonntagsöffnung von automatisierten Mini-Märkten in Hessen künftig rechtens sein. Einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Hessischen Ladenschlussgesetzes haben die drei Fraktionen am 16. Mai in den Hessischen Landtag eingebracht. Die Mini-Märkte sollen auf maximal 120 Quadratmeter Grundfläche sonntags ohne Betreuung betrieben werden und nur Produkte des täglichen Bedarfs anbieten dürfen

Cyberangriff an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit

Im Zeitraum vom 8. – 13. Februar 2024 ist es an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit zu einem Cyberangriff gekommen. Betroffen von diesem Ransomware-Angriff ist das „alte“ Netz der ehemaligen Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV), von dem aus noch einzelne Restanwendungen übergangsweise betrieben wurden.

Strafanzeige wurde erstattet. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen dauern an. Die Funktionsfähigkeit der neu gegründeten HöMS stand aufgrund eines infolge der Hochschulgründung erfolgten Netzwechsels nicht infrage. Nach Bekanntwerden des Angriffs wurde das o.g. „alte“ Netz abgeschaltet und vom Internet getrennt.

Nach neuen Ermittlungserkenntnissen muss nunmehr von einem Datenabfluss ausgegangen werden. Hiervon sind auch personenbezogene Daten betroffen. Gemäß Art. 34 Datenschutz-Grundverordnung hat die Hochschule interne und externe Maßnahmen ergriffen, um über den wahrscheinlichen Datenabfluss zu informieren.

So wurden insbesondere die aktuellen Beschäftigten und Studierenden sowie die aktuellen und ehemaligen Lehrbeauftragten der HöMS – soweit die Emailerreichbarkeiten derzeit vorlagen – über den Vorfall im Rahmen einer Benachrichtigung nach Art. 34 DS-GVO informiert. Diese Informationen wurden darüber hinaus auf der Homepage der HöMS, im Landesintranet Hessen und im Intranet der hessischen Polizei eingestellt. Für Anfragen der Betroffenen wurden ein Servicepostfach sowie eine telefonische Hotline eingerichtet.

Sobald die Auswertungen weitere individualisierbare Ergebnisse liefern, werden die betroffenen Personen weitergehend informiert.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit ist eingebunden.

Für weitere Informationen wird auf die Website www.hoems.hessen.de verwiesen. (Quelle: Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS))

E-Bike-Diebe festgenommen

Am Dienstagabend, dem 14. Mai 2024, nahmen Polizeibeamte zwei Tatverdächtige im Alter von 30 und 35 Jahren am Stadtpark in Höchst fest, welche zuvor mehrere E-Bikes stahlen.

Ein 60-jähriger Geschädigter erschien am frühen Abend gegen 19:15 Uhr auf dem 17. Polizeirevier und trug vor, dass er mittels Trackingfunktion sein E-Bike, welches gestohlen wurde, im Bereich des Stadtparks in Höchst geortet habe. Die Polizeibeamten zögerten nicht lange, fuhren zur genannten Örtlichkeit und trafen vor Ort die beiden Tatverdächtigen an, welche an einem Transporterfahrzeug mit Anhänger standen. Die Polizei fand im Rahmen einer Durchsuchung des Transportfahrzeuges sowie des Anhängers insgesamt sechs E-Bikes im Gesamtwert von ca. 25.500 Euro, welche sie sicherstellten. Weiter beschlagnahmte die Streife ca. 15.200 Euro sowie 3.060 Schweizer Franken.

Die Festgenommenen brachten die Beamten in die Haftzellen des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main mit dem Ziel der richterlichen Vorführung. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)

Unterliederbacher Ansichten (88)

Frankfurt am Main, Unterliederbach, Johannesallee

Das zwischen 1955 und 1961 erbaute Hochhaus steht in der Johannesallee, Frankfurt am Main Unterliederbach, unweit des Liederbachs. Zum Gesamtkomplex gehören noch eingeschossige Bauten, die für Ladengeschäfte vorgesehen waren, Garagen und Grünflächen.

Die Gesamtanlage war nach einem Entwurf von Professor Bartmann für die Wohnungsbau Hoechst AG erstellt worden. Aus gechichtlichen und künstlerichen Gründen ist sie im Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

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