Seit heute ist ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft, der vor allem für mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger sorgen soll. Das Augenmerk ist vor allem auf Falschparker und Führer von Fahrzeugen gerichtet, die zu schnell unterwegs sind. Aber auch die missbräuchliche Nutzung einer Rettungsgasse wird zukünftig mit einem Bußgeld belegt.
Für das Halten und Parken in zweiter Reihe werden künftig höhere Bußgelder fällig. Wer dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert, muss zusätzlich mit einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Auch in anderen Bereichen wird Fehlverhalten im Straßenverkehr teuer. So ist es zukünftig untersagt, auf dem Schutzstreifen für Fahrradfahrer mit dem Auto stehenzubleiben.
Auch zu schnelles Fahren wird teurer. Zudem haben sich da auch einige Regeln geändert. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21-30 km/h gibt es zusätzlich einen Punkt im Verkehrszentralregister. Für Wiederholungstäter und Fahranfänger können weitere Sanktionen hinzukommen. Die Bußgeldhöhe ist hier auch noch von der Fahrzeugart abhängig, ob man zum Beispiel einen PKW, einen PKW mit Anhänger oder einen LKW mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht fährt.