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Verkehrsunfall: Radfahrer leicht versetzt

Am Sonntag, dem 23. Juni 2024, kam es zu einem Verkehrsunfall im Bereich der Mainzer Landstraße in Höhe Hausnummer 832. Dabei wurde ein Fahrradfahrer leicht verletzt und es entstand leichter Sachschaden am Funkwagen.

Gegen 18:30 Uhr befuhr der Streifenwagen die Mainzer Landstraße aus Richtung Nied kommend, in Richtung Höchst. In Höhe der Hausnummer Mainzer Landstraße 832 querte ein 14-jähriger Fahrradfahrer eine, nach derzeitigem Ermittlungsstand, rot zeigende Fußgängerampel und kollidierte in Folge mit dem Streifenwagen. Der Fahrradfahrer fiel im Rahmen des leichten Aufpralls zu Boden und erlitt dabei Schürfwunden am Ellenbogen und Hüfte. Nach ambulanter Versorgung vor Ort durch einen Rettungswagen, konnte der 14-jähriger seiner Mutter übergeben werden.

Das Fahrrad wurde nicht beschädigt. Am Streifenwagen entstand ein leichter Sachschaden. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)

Radfahrer tödlich verletzt, Neugierige behindern Einsatzkräfte

Freitagvormittag, dem 05. Mai 2023, kam es an der Kreuzung Eichenstraße Ecke Elektronstraße in Frankfurt am Main Griesheim zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Radfahrer und einer Autofahrerin. Dabei erlitt der Fahrradfahrer tödliche Verletzungen. Die Autofahrerin blieb unverletzt.

Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr die 50-jährige Fahrerin eines VW Touran gegen 11:05 Uhr die Eichenstraße in Richtung Elektronstraße. An der Kreuzung Eichenstraße / Elektronstraße übersah sie das für sie geltende Stoppschild. Der 61-jährige Radfahrer befuhr die Elektronstraße in Richtung Mainzer Landstraße. Da die VW-Fahrerin nicht an der für sie geltenden Haltelinie anhielt, erfasste sie den von links kommenden Fahrradfahrer. Durch den Aufprall mit dem Pkw und den anschließenden Sturz auf den Asphalt zog sich der 61-Jährige schwere Verletzungen am Hinterkopf zu.

Unverzüglich eingeleitete Reanimationsmaßnahmen der Einsatzkräfte und der Transport mit dem Rettungshubschrauber in ein umliegendes Krankenhaus konnten das Leben des Verletzten nicht mehr retten. Er erlag seinen Verletzungen.

Zur Rekonstruktion des Unfalles wurden Gutachter hinzugezogen. Im Verlauf des Einsatzes kam es immer wieder zu Behinderungen der Rettungsmaßnahmen durch so genannte „Gaffer“, was vereinzelt auch zu Festnahmen dieser Personen führte. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)

Verkehrszeichen 721 – ein „Grünpfeil“ für Radfahrerinnen und Radfahrer

Ein nicht mehr ganz neues Verkehrszeichen hält jetzt auch Einzug in Frankfurts Straßenverkehr, der „Grünpfeil“ für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer. An acht Stellen im Stadtgebiet werden die Verkehrszeichen jetzt in einem Pilotprojekt aufgestellt, wobei das Straßenverkehrsamt die Pilotstandorte im Blick behält und dabei insbesondere die Fragen, ob der „Grünpfeil“ von den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern verstanden wird und ob die Verkehrssicherheit für alle im Kreuzungsbereich gegeben ist, betrachtet.

Dies sind die Standorte:

  • Von der Emser Brücke rechts auf die Europaallee
  • Aus der Robert-Mayer-Straße rechts auf die Senckenberganlage
  • Aus der August-Euler-Straße rechts in die Leonardo-da-Vinci-Allee
  • Aus der nördlichen Schifferstraße rechts in die Walter-Kolb-Straße
  • Aus der südlichen Schifferstraße rechts in die Walter-Kolb-Straße
  • Vom Osthafenplatz rechts in die Hanauer Landstraße
  • Aus der nördlichen Liebigstraße rechts in die Feldbergstraße
  • Aus der Scheffelstraße rechts in die Friedberger Landstraße

Wird das Pilotprojekt mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen, gibt es für die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sukzessive auch an anderen Standorten in Frankfurt am Main den grünen Pfeil zum Rechtsabbiegen.

Verhalten von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern am neuen Verkehrszeichen:

  1. Bei Rot anhalten.
  2. Prüfen, ob die Kreuzung frei ist und bei Weiterfahrt niemand gefährdet wird.
  3. Erst dann auch bei Rot nach rechts abbiegen.


Hintergrundinformationen

Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahr 2020 ist der Grünpfeil für den Radverkehr als Verkehrszeichen 721 in den Katalog der Verkehrszeichen aufgenommen worden. Vorausgegangen war ein umfangreicher Pilotversuch der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in neun deutschen Großstädten.

Mit der Aufnahme des Verkehrszeichens in den Verkehrszeichenkatalog der StVO Ende 2021 hat der Gesetzgeber die Kriterien für eine verkehrsrechtliche Anordnung auch in der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) beschrieben. Diese Kriterien bilden die Grundlage für die Anwendbarkeit des Grünpfeils.