Deutschland gab heute seine Stimmen zum Europaparlament ab. 96 von 751 Abgeordneten waren von hier zu wählen. Ergebnisse dürfen erst nach 23 Uhr veröffentlicht werden, denn in Italien sind die Wahllokale noch bis dahin geöffnet. Aber Hochrechnungen liegen vor und die verheißen nichts Gutes für die Parteien der Großen Koalition. Besonders die SPD hat mit großen Stimmverlusten zu kämpfen, wahrscheinlich ein Resultat der Orientierungslosigkeit, mit der die einstige Arbeiterpartei heute kämpft. Zweitstärkste Partei in Deutschland sind mittlerweile die Grünen, Hochrechnungen sehen sie bei etwa 20%. Auch FDP und AfD haben im Vergleich zur Wahl zum Europaparlament 2014 Stimmanteile hinzugewonnen.
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Wahl-O-Mat steht wieder zur Verfügung
Der Wahl-O-Mat, eine Informationshilfe der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) zur Wahl des Europaparlaments, ist wieder online. Die Internet-Anwendung war nach einem Eil-Entscheid des Verwaltungsgerichts Köln vom Netz genommen worden. Nach einer Initiative des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster ist es zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen der bpb und der Partei Volt Deutschland gekommen.
Die bpb musste allerdings zusagen, für zukünftige Wahlen die Anwendung so anzupassen, dass in Zukunft keine Benachteiligung kleiner Parteien mehr stattfindet. Die Auswahl der auszuwählenden Parteien soll dann nicht mehr auf acht beschränkt werden, deren Aussagen in einem Schritt verglichen werden sollen. Zur Wahl des Europaparlaments treten am kommenden Sonntag 41 Parteien an.
Bei dieser Wahl bleibt das Prozedere im Wahl-O-Mat nach der Einigung noch einmal gleich. Die Einigung wurde dem OVG wohl vorgelegt.
Wahl-O-Mat: bpb will gerichtliches Verbot anfechten
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) will gegen das vom Verwaltungsgericht Köln am 20. Mai 2019 in einer Eil-Entscheidung erlassene Verbot, die Wahlhilfe Wahl-O-Mat in der aktuellen Form zur Wahl des Europaparlaments weiter im Internet anzubieten, Beschwerde einlegen. Nach Auffassung der bpb verstößt das Internet-Angebot nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Man könne zwar immer nur acht Parteien miteinander vergleichen, diese seien vom Nutzer allerdings aus der Gesamtheit aller 40 Parteien zu wählen, die zur Wahl des Europaparlaments antreten. Die Sortierung der Parteinamen in der Auswahlliste richte sich nach der Reihenfolge auf den Stimmzetteln.
Die Beschwerde soll am heutigen Mittwoch eingereicht werden. Zur Bürgerschaftswahl in Bremen, die ebenfalls am kommenden Sonntag, dem 26. Mai 2019, stattfindet, steht die Entscheidungshilfe übrigens weiterhin zur Verfügung.