Super, wie der E-Scooter da steht. Er bockiert den Radweg und ragt auch noch in den Fußweg. Wer hat entschieden, dass das so ist oder so sein kann?
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Super!
🙁 🙁 🙁
E-Scooter-Fahrer bei Unfall schwer verletzt
Am gestrigen Montag, dem 05. Februar 2024, kam es in der Goldsteinsiedlung zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Mann schwer verletzt wurde.
Ein 28-jähriger E-Scooterfahrer fuhr nach derzeitigen Erkenntnissen gegen 11:35 Uhr entgegen der Einbahnstraße die Goldsteinstraße entlang. Im Kreuzungsbereich Goldsteinstraße / Zur Waldau kam ihm dann eine 61-jährige PKW Fahrerin entgegen.
Die Frau hatte nach Zeugenaussagen keine Möglichkeit zu reagieren und der Mann fuhr ungebremst gegen ihre Fahrzeugfront. Durch den Aufprall wurde er über das Fahrzeug geschleudert und prallte mit dem Kopf voran auf den Boden. Die hierbei erlittenen Verletzungen waren lebensbedrohlich, mittlerweile schwebt der Mann jedoch nicht mehr in Lebensgefahr.
Die Fahrbahn war im Zuge der Unfallaufnahme für einige Zeit gesperrt, die Ermittlungen zu dem Unfallgeschehen dauern an. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)
Geht doch – manchmal
E-Scooter, eigentlich ein praktisches Fortbewegungsmittel, sind mittlerweile für viele ein reines Ärgernis. Dieses Bild zeigt, dass man sie auch anders als quer zur Gehrichtung abstellen kann. Ordnung bringt manchmal doch etwas.
Vielleicht wäre es ein Gedanke bei Verstößen die Verleiher oder die Eigner der zum Freischalten benötigten Smartphones zahlen zu lassen. Und die Stadtverwaltung sollte bei der Konzessionsvergabe nicht nur die Eurozeichen in den eigenen Augen sehen, sondern Bedingungen vorgeben.
Blick in die westliche Sieringstraße
Blick in die Verbindung von der Gotenstraße zur Königsteiner Straße. Drei E-Scooter stehen zur Nutzung bereit.
E-Scooter-Unfälle sollen ab 2020 statistisch erfasst werden
E-Scooter (E-Tretroller) sollen ab dem 1. Januar 2020 in Unfallstatistiken einfließen, wenn sie an einem Unfall beteiligt waren oder einen verursacht haben. Bisher tauchen sie in der Unfallstatistik nur unter der Rubrik „sonstige Fahrzeuge“ auf.
Seit dem 15. Juni 2019 dürfen E-Scooter, die mit maximal 20 km/h fahren dürfen, im Straßenverkehr eingesetzt werden. Besonders in Großstädten nimmt durch die Aktivitäten von Verleihfirmen die Anzahl der Verkehrsteilnehmer zu, die E-Scooter nutzen. Über die Zahl der Unfallverursacher und der zu Schaden gekommenen Verkehrsteilnehmer aus dieser Gruppe gibt es bisher noch keine verlässliche Zahlen.
Leih-E-Roller jetzt auch in Frankfurt am Main
Leih-E-Roller des Berliner Anbieters Tier Mobility können seit dem gestrigen Samstag auch in Frankfurt am Main ausgeliehen werden. Nach Auskunft des Anbieters wurden zunächst 400 E-Roller – auch E-Scooter genannt – an 80 Standorten innerhalb des Stadtgebiets aufgestellt.
Zur Nutzung der Fltzer benötigt man eine Smartphone-App, die Minute wird mit 15 Cent berechnet. E_Roller dürfen nur auf Fahrradwegen und Straßen gefahren werden, Gehwege sind für sie tabu.