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Im ÖPNV in Hessen bleibt es bei der Maskenpflicht

Hessen hält an der Corona-Maskenpflicht im ÖPNV fest, betonte heute Hessens Sozialminister Kai Klose (Grüne) im hessischen Landtag. In den Bussen und Bahnen im Nahverkehr kämen die Menschen teilweise sehr eng zusammen. Ein Mund-Nase-Schutz biete dabei eine gute Vorsorge vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus, stelle aber einen verhältnismäßig geringen Eingriff in die Grundrechte der Menschen dar. Daher gebe es keinen Anlasse für eine Änderung der bestehenden Maskenpflicht im ÖPNV.

AfD und FDP von der Opposition hatten zuvor die Abschaffung der Maskenpflicht im ÖPNV gefordert. Beide Parteien bauen auf die Eigenverantwortung der Menschen.

Zweite Corona-Teststation in Unterliederbach

Mitten in Frankfurt am Main Unterliederbach gibt es jetzt eine zweite Corona-Teststation . Sie befindet sich in der Wasgaustraße 21. In der neuen Teststation können Schnelltests als Nasenabstrich, Rachenabstrich und Spucktest durchgeführt werden.

Die Corona-Teststation ist montags bis samstags geöffnet, montags bis freitags durchgehend von 9 bis 19 Uhr, samstags von 10-18 Uhr.

Mainod, das Hotel- und Restaurantschiff

Mainod, das Hotel- und Restaurantschiff in Frankfurt am Main Höchst
Mainod, das Hotel- und Restaurantschiff in Frankfurt am Main Höchst im Mai 2021.

Der Schriftzug „MAINOD“ prangt erst seit kurzer Zeit auf dem Heck des wenige Meter hinter der Niddamündung liegenden Hotel- und Restaurantschiffes in Frankfurt am Main Höchst. Erst seit der Rückkehr des Schiffes von einem turnusmäßigen Werftaufenthalt steht er dort. Dabei war schon vor über einem Jahr davon zu lesen.

Gäste empfängt das Mainod allerdings derzeit noch nicht. Die Renovierungsarbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Zudem gelten für das Schiff während der Corona-Pandemie die gleichen Einschränkungen wie für das gesamte Gaststättengewerbe.

Was macht die 7-Tage-Inzidenz?

Die Corona-Krise ist weiterhin eine Krise, für manche sogar eine sich verschärfende Krise. Schon wieder muss man sich von Masken trennen, womöglich sogar neue kaufen. In Frankfurt braucht es im öffentlichen Personennahverkehr auf einmal eine FFP-2-Atemschutzmaske, eine sogenannte OP-Maske tut es auf einmal nicht mehr. Kostet ja nur ein paar Euro. Aber was machen Menschen, die mit dem Cent rechnen müssen?

Es wird geimpft. Langsam. In Hessen wird besonders langsam geimpft. Die Medien bejubeln Zahlen aus Presseerklärungen, die die Anzahl der Erstimpfungen wiedergeben, wohl wissend, dass in der Regel erst eine Zweitimpfung den vollen Impfschutz bringen wird, Man verkauft Nutzloses als Erfolg. Die 7-Tage-Inzidenz in Deutschland ist hoch, viel zu hoch. Nur in zwei Bundesländern liegt der Inzidenzwert unter 100, nämlich in Schleswig-Holstein und in Hamburg.

In Hessen liegt die 7-Tage-Inzidenz mit 169,9 deutlich über dem Durchschnitt, der in Deutschland bei 154,9 liegt. In Hessen gibt es keinen einzigen Land- oder Stadtkreis mit einem Inzidenzwert von unter 100, dafür aber sechs Kreise über der 200er-Marke. Frankfurt am Main liegt mit 196,2 auch nur unwesentlich unter dieser Marke.

Die Zahlen dieses Artikels entstammen dem um 03:10 Uhr zuletzt aktualisiertem Zahlenwerk des Robert-Bosch-Instituts (RKI) vom 29. April 2020.

Bouffier und Klose haben informiert

In einer Pressekonferenz haben am 23. März 2021 um 17:15 Uhre Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose zu den Beschlüssen zur Eindämmung der Corona-Pandemie informiert. Dabei betonte Bouffier zunächst, dass es darum ginge, das Gesundheitssystem nicht zu überfordern. Man habe es auch nicht mehr mit dem Corona-Virus vom vergangenen Jahr zu tun, sondern mit einem neuen, der Mutation aus Großbritannien. Neben der 7-Tage-Inzidenz gelte es auch den R-Wert weiter zu beachten.

In Hessen sollen Teststrategien ausgeweitet werden, um damit dem Tübinger Modell nahe zukommen. Und natürlich soll auch stärker geimpft werden. Nach Klose ist die Zahl schwerer Fälle bei der neuen Virusmutationen größer und der Altersdurchschnitt der schwer Erkrankten sind am sinken. Neben den Impfzentren sollen ab April auch Arztpraxen mit Impfstoffen versorgt werden können.

Der Lockdown geht bis zum 18. April 2021 weiter – mindestens

Weiter geht es mit dem Lockdown in Deutschland. So sieht es zumindest nach den Bund-Länder-Beratungen aus, die bis in die heutigen frühen Morgenstunden andauernden. Danach wurde neben der Fortführung des generellen Lockdowns bis zum 18. April 2021 folgendes vereinbart:

  • In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 können weitere Verschärfungen der Corona-Maßnahmen eingeführt werden, etwa Ausgangs- oder strengere Kontaktbeschränkungen.
  • Vom 1. April bis zum 5. April 2021 soll alles, was nicht von existenzieller Bedeutung ist, still stehen. Lebensmittelgeschäfte sollen am 3. April geöffnet haben dürfen.
  • Präsenzgottesdienste soll es über Ostern keine geben.
  • Urlaub im eigenen Bundesland wird über Ostern nicht möglich sein. Urlaub im Ausland könne rechtlich nicht verboten werden. Urlauber müssen sich allerdings vor der Rückkehr einem Corona-Test unterziehen.

Für Hessen werden die neuen Maßnahmen heute Nachmittag bekannt gegeben werden. Besonders restriktive Maßnahmen würden hier aber einer de facto Zulassung einer öffentlichen Versammlung von 20.000 Personen in Kassel am vergangenen Wochenende ohne Einhalten einfacher Corona-Regeln widersprechen.

Radrennen Eschborn-Frankfurt nicht am 1. Mai

Das Radrennen Eschborn-Frankfurt wird auch in diesem Jahr nicht am 1. Mai stattfinden. Während das Traditionsradrennen im vergangenen Jahr wegen der Corona-Pandemie ganz ausgefallen ist, bemüht sich der Veranstalter derzeit, einen Termin im Herbst für das Rennen zu finden.

Das Rennen wurde erstmals 1962 unter dem Namen „Rund um den Henninger Turm“ ausgetragen. Seit 1968 fand es immer am 1. Mai statt. Nach dem Rückzug des alten Hauptsponsors wechselte mehrfach der Namen – heute „Eschborn-Frankfurt“. Auch Start- und Zielort wechselten mehrfach. Was aber immer blieb, war das interessante und anspruchsvolle Streckenprofil durch den Taunus.

Hessen: Beschlüsse nach der Bund-Länder-Beratung

Nach den am vergangenen Mittwoch bis in die Nacht andauernden Bund-Länder-Beratungen hat das hessische Kabinett beschlossen, die bisherigen Restriktionen bis zum 28. März 2021 beizubehalten. Einige Regelungen sollen allerdings die Wirkungen des Lockdowns abfedern. Hierbei soll mit Vorsicht und Verantwortungsbewusstsein vorgegangen werden.

Werkzeuge, wie die zwischenzeitlich vorhandenen Schnell- und Selbsttests sollen dazu dienen, Infektionen mit dem Corona-Virus schneller zu erkennen. Die Verfügbarkeit dieser Tests wird über unterschiedliche Kanäle gewährleistet. Ab Montag besteht zudem für alle Bürgerinnen und Bürger der Anspruch, einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest durchführen zu lassen, auch wenn sie keine Symptome haben.

Was gilt ab Montag in Hessen? Die Regelungen im Einzelnen:

Die bestehenden Maßnahmen und Beschränkungen bleiben bis zum 28. März bestehen. Darüber hinaus wurden folgende Lockerungen ab dem 8. März vereinbart:

Private Treffen

Kontakte einzuschränken und zu verringern bleibt ein wichtiges Instrument, um die Pandemie einzugrenzen. Deshalb sind auch weiterhin Beschränkungen notwendig, auch wenn die pandemische Entwicklung Lockerungen zulässt. Entsprechend sind ab Montag Treffen von zwei Haushalten mit höchstens 5 Personen möglich. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.

Einkaufen / Einzelhandel

Baumärkte, Gartenmärkte, Baumschulen sowie Buchhandlungen dürfen öffnen.

Alle weiteren Geschäfte dürfen „Click & Meet“ anbieten, also Beratung und Verkauf mit vorheriger Terminvereinbarung und Datenerfassung. Es gelten zudem Zugangsbeschränkungen: Eine Person je angefangener 40 qm Verkaufsfläche.

Sport und Freizeit

Freizeit- und Amateursport ist entsprechend der erweiterten Kontaktregeln möglich, also mit bis zu zwei Haushalten mit höchstens 5 Personen.

Kinder unter 14 Jahren dürfen Sport unter freiem Himmel auch in Gruppen machen. Sportanlagen können vor Ort auch weiterhin geöffnet werden.

In Fitnessstudios kann – bei entsprechenden Hygienevorkehrungen – mit Einzelterminen trainiert werden. Erlaubt ist nur eine Person je 40 qm Trainingsfläche (Datenerfassung).

Freizeit und Kultur

Museen, Schlösser, Gedenkstätten, Tierparks, Zoos und botanische Gärten dürfen mit umfassendem Hygienekonzept öffnen. Eine Terminvereinbarung ist notwendig. Dabei müssen die Kontaktdaten hinterlegt werden, um Kontakte nachverfolgen zu können.

Dienstleistungen / Körperpflege

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Dazu zählen Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung. Wenn bei der Behandlung nicht durchgehend eine Maske getragen werden kann, soll ein tagesaktueller Schnelltest vorliegen oder vor Ort ein Selbsttest durchgeführt werden.

Quarantäne

Nach einer positiven Selbsttestung muss sich der Getestete unmittelbar in Quarantäne begeben und zusätzlich einen PCR-Test durchführen.

Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Eine Verkürzung durch einen negativen Corona-Test ist nicht möglich.

Die Vorgaben gelten auch für geimpfte Personen. (Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration(HMSI))

Corona-Selbsttest im 5er-Pack vom Discounter

Seit heute bewirbt Aldi Süd den AESKU.RAPID SARS-CoV-2-Schnelltest, der ab Samstag, dem 06. März 2021 in den Filialen des Discounters erhältlich sein soll. Bei dem Selbsttest handelt es sich um einen Antigen-Test, der auch von Laien durchgeführt werden können soll. Das Ergebnis, welches nur dem Eigenschutz taugt, läge innerhalb von 15 Minuten vor.

Nach Angaben des Herstellers bestätigen positive Testergebnisse das Vorhandensein viraler Antigene. Negative Testergebnisse schließen COVID-19 nicht vollkommen aus. Ein PCR-Test ist weiterhin notwendig, um den tatsächlichen Infektionsstatus der mit dem Selbsttest getesteten Person zu ermitteln.

Tipp: Vor dem Kauf das Erklärvideo auf der Angebotsseite betrachten.

Impfstart in der Frankfurter Festhalle

Heute fanden die ersten Impfungen gegen den Corona-Virus in der Frankfurter Festhalle statt. Odores (90) und Gisela (91) waren als erstes an der Reihe. Für den heutigen Dienstag standen 500 Impfdosen bereit, morgen sollen es bereits 1.000 sein und bis Ende Januar sollen fast 12.000 Personen geimpft worden sein.

Oberbürgermeister Peter Feldmann und Gesundheitsdezernent Stefan Majer, die vor Ort waren, wiesen darauf hin, dass viele hochbetagte Bürgerinnen und Bürger Hilfe bei der Anmeldung zur Impfung bräuchten: „Schauen Sie nicht nur nach den eigenen Eltern und Großeltern. Manche haben leider keine Verwandte oder Bekannte, die bei der Anmeldung helfen können. Vielleicht gibt es in Ihrer Nachbarschaft oder im Haus der Eltern jemanden, der sich über Ihre Unterstützung bei den Formalitäten freut – oder wenn Sie den Kontakt zu den Hilfsangeboten der Stadt herstellen.“

Prof. René Gottschalk, Leiter des Frankfurter Gesundheitsamts, Feldmann und Majer betonten, dass das Ziel klar sei und dass alle Menschen, die eine Impfung wollen, sollen in den nächsten Monaten in der vorgegebenen Reihenfolge der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) geimpft werden.