Eine Cannabisplantage im Keller eines Mehrfamilienhauses stellte die Polizei am Mittwoch (23. Oktober 2024) sicher. Gegen 12.00 Uhr meldete ein Anwohner eines Mehrfamilienhauses in der Straße Im Hirschländchen“ starken Cannabisgeruch aus dem Kellerbereich. Die herbeigerufene Polizeistreife entdeckte daraufhin ein verschlossenes Kellerabteil, aus dem der starke Geruch zu kommen schien. Durch einen Spalt konnten die Beamten mehrere Cannabispflanzen erkennen. Im Zuge der weiteren polizeilichen Maßnahmen und nach Einholung eines richterlichen Beschlusses durchsuchte die Polizei daraufhin die Kellerräume und die Wohnung des Kellerbesitzers. Dort fanden die Beamten neben dem 34-jährigen Tatverdächtigen eine größere Menge verschiedener Cannabisprodukte. Die vierzehn Cannabispflanzen, eine niedrige dreistellige Grammmenge Marihuana und die dazugehörigen Utensilien stellten die Beamten sicher. Der 34-Jährige muss sich nun wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis verantworten. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)
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Das Cannabisgesetz und der Straßenverkehr
Das Fahren unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln gehört zu den wesentlichen Unfallursachen.
Seit dem 01. April 2024 ist das neue Cannabisgesetz in Kraft getreten, welches Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen streicht und Anbau, Besitz sowie die Abgabe unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert.
Achtung bei Cannabiskonsum in Verbindung mit dem Straßenverkehr
Die Entkriminalisierung von Cannabis bedeutet jedoch nicht, dass damit die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC unproblematisch wird. Die aktuellen rechtlichen Konsequenzen haben weiterhin Bestand.
Cannabis stellt, ebenso wie Alkohol, ein Rauschmittel dar, welches die Sinne trübt und die Reaktionsfähigkeit beeinflusst.
Für das Führen von Fahrzeugen ist durch die Grenzwertkommission und Rechtsprechung aktuell ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festgelegt. Wird dieser Wert überschritten und im Körper nachgewiesen, was noch mehrere Tage nach Genuss möglich ist, drohen – selbst wenn die Fahrt nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird – eine Geldbuße, ein Punkteeintrag sowie die Verhängung eines Fahrverbotes. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist zudem eine zivilrechtliche Regressnahme zu erwarten.
Verkehrstauglichkeit nach dem Konsum von Cannabis schwer einzuschätzen
Die polizeilichen Feststellungen bei folgenlosen Fahrten unter Einfluss von Betäubungsmitteln in der Vergangenheit zeigen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten die Gefahren einer solchen Verkehrsteilnahme häufig nicht hinreichend im Blick haben. Insbesondere ist es kaum möglich zu wissen, wie viel THC nach einem Konsum noch im Blut ist, denn die negativen Wirkungen auf die Fahrtüchtigkeit sind auch noch lange nach dem Konsum vorhanden.
Sollten sich nach dem Konsum von Cannabis und einer anschließenden Teilnahme am Straßenverkehr noch dazu Auffälligkeiten bei den Fahreigenschaften oder Ausfallerscheinungen bei der Person ergeben, wird eine solche Fahrt sogar als Straftat gewertet. Das gilt nicht nur für Autofahrten, sondern für alle Fahrzeuge, beispielsweise auch Fahrräder und E-Scooter. In der Konsequenz kann die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden. Die Wiedererteilung kann in solchen Fällen erst nach einer Sperrfrist und bestandener Medizinisch-Psychologischer Untersuchung erfolgen.
Verstärkte Kontrollen durch die Polizei
Um größtmögliche Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, wird die hessische Polizei in der kommenden Zeit vermehrt Kontrollen im Hinblick auf Alkohol und Drogen im Straßenverkehr durchführen und in vielen präventiven Gesprächen Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf die entsprechenden Gefahren sensibilisieren. Die Unfallursache Alkohol und Drogen am Steuer soll hierdurch bekämpft und das Entdeckungsrisiko für Personen, die sich berauscht ans Steuer ihres Fahrzeugs setzen, hochgehalten werden, um so für mehr Sicherheit für alle zu sorgen. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)
Indoor-Plantage entdeckt
Polizeibeamte des 10. Reviers konnten am Dienstag, dem 23. Mai 2023, in einer Schwanheimer Wohnung eine Indoor-Plantage ausheben und mehrere Cannabispflanzen samt Equipment sicherstellen.
Nach einem Zeugenhinweis begaben sich die entsandten Streifenteams gegen 15:30 Uhr in die Geisenheimer Straße, in der sie Cannabisgeruch wahrnehmen konnten, der aus einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses strömte. Nach Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft wurde über die zuständige Richterin ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt. Als auf Klingeln und Klopfen niemand öffnete, gelangten die Beamten über ein gekipptes Fenster in die betreffende Wohnung. Zwar trafen die Polizisten auf keine Personen, jedoch fanden sie in den Wohnräumen sieben Cannabispflanzen, diverse Behältnisse mit Blüten, Samen, Feinwaagen und weiteren Utensilien zum Drogenanbau auf, was letztlich zur Sicherstellung führte.
Das Rauschgiftkommissariat der Frankfurter Kriminalpolizei hat in der Folge Ermittlungen aufgrund des Verdachts des illegalen Anbaus von Betäubungsmitteln aufgenommen. Die Ermittlungen in der Sache dauern an. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)