Im Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen den abgewählten Oberbürgermeister Peter Feldmann wurde für den morgigen Mittwoch der Urteilsspruch erwartet. Im aktuellen Prozess geht es um den Vorwurf der Vorteilsannahme durch Feldmann im Rahmen der AWO-Affäre.
Ein Gerichtssprecher hat mitgeteilt´dass das Urteil nicht wie geplant am Mittwoch gesprochen werden solle, die Wirtschaftsstrafkammer aber noch im Jahr 2022 Recht sprechen wolle.
Heute geht der Prozess gegen Frankfurts Oberbürgermeister Peter Feldmann wegen Vorteilsnahme weiter. Am ersten Prozesstag wurden Passagen aus der Kommunikation des Stadtoberhaupts mit der damaligen Geschäftsführung der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt (AWO) verlesen, die eine unzulässige Nähe von Feldmann zur AWO aufzeigen sollen. Heute kommt die Verteidigung zu Wort. Ausführliche Ausführungen sind angekündigt.
Insgesamt sind sechs Prozesstage anberaumt. Mittendrin liegt der Termin zum Bürgerentscheid zur Abwahl Feldmanns am 6. November 2022.
Der 6. November 2022 rückt näher und damit das Datum, an welchem die Bürgerinnen und Bürger Frankfurts den aktuellen Oberbürgermeister der Stadt, Peter Feldmann, abwählen können. OB Feldmann ist in die AWO-Affäre verwickelt. Er soll dazu beigetragen haben, dass seine zwischenzeitliche Ehefrau eine außerordentlich gut dotierte Stelle als Kindergartenerzieherin erhalte hat. Zudem soll er der AWO (Arbeiterwohlfahrt) eine wohlwollende Behandlung im Gegenzug dafür, dass ihn Mitarbeiter der AWO beim vergangenen Oberbürgermeister-Wahlkampf unterstützt haben, zugesagt haben. Ein Gerichtsverfahren hierzu beginnt am kommenden Dienstag.
Für die Abwahl Feldmanns haben die Stadtverordneten der Römer-Koalition, also auch der SPD, und die CDU gestimmt. Das Abwahlverfahren wurde eingeleitet, obwohl Feldmann zunächst seinen Rücktritt für den kommenden Januar angekündigt hatte. Nach der Einleitung des Abwahlverfahrens hat er sein Rücktrittsangebot zurückgezogen und angekündigt, dass er bis 2024 im Amt bleiben werde, wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen oder Ja-Stimmen nicht zu seiner Abwahl reichen sollten.
Für den Bürgerentscheid ist es nicht ausreichend, wenn eine einfache Mehrheit der wählenden Bürgerinnen und Bürger sich für die Abwahl Feldmanns entscheidet, sondern es müssen sich auch mindestens 33 Prozent der Wahlberechtigten am Verfahren beteiligen. Bei der Stichwahl zur letzten Wahl Feldmanns zum Oberbürgermeister wurde diese Wahlbeteiligung verfehlt!
Nach Berichten des Hessischen Rundfunks wird die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen Oberbürgermeister Peter Feldmann wegen Vorteilsnahme erheben. Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit der AWO-Affäre. Es geht um den Verdacht, Peter Feldmann habe 2015 seinen Einfluss geltend gemacht, dass seine damalige Lebensgefährtin und späteren Ehefrau Zübeyde Feldmann eine Stelle als Kita-Leiterin einer Kindertagesstätte der Arbeiterwohlfahrt (AWO) bekommen habe, die übermäßig hoch entlohnt und noch mit einem Dienstwagen versehen war.
Feldmann erklärte, ein Verfahren gäbe ihm die Chance, die maßlosen Verdächtigungen abzuräumen.
Frankfurt am Main Unterliederbach
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