In der heutigen Pressekonferenz mahnte Bundeskanzlerin Angela Merkel weiter zur Vorsicht und zur Einhaltung der von Bund und Ländern erlassenen Verordnungen. Sie äußerte auch Verständnis für die Klagen von Wirtschaft, Kirchen, Künstlern, alleinerziehenden Eltern und anderen betroffenen Gruppierungen, wies aber darauf hin, dass Deutschland im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie erst am Anfang stünde und dass eine weitere und zu schnelle Lockerung zu einem erneuten zu steilen Anstieg der Fallzahlen führen könne. Derzeit sei man dabei, gemeinsam mit den Ländern die Möglichkeit zu schaffen, Infektionsketten lückenlos nachzuverfolgen.
Sie wies auch noch einmal darauf hin, dass man Effekte der am 15. April beschlossenen Maßnahmen erst Anfang Mai erkennen könne und man erst dann über weitere Lockerungen – oder den umgekehrten Weg – nachdenken könne. Sie zeigte auch auf, dass Maßnahmen auch strenger sein können, und verwies darauf, dass es in anderen europäischen Ländern zum Beispiel nicht oder nur zeitlich begrenzt erlaubt sei, sich in Parks oder im Freien aufzuhalten.
Hessens Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) erklärte am Freitag die Schließung von Eisdielen. Menschen seien sich beim Abholen von Eis sehr nahe gekommen, habe die Erfahrung gezeigt. Man wolle ja die Ansteckungsgefahr minimieren. Bäckereien, die ihre Ware weiter verkaufen dürften, dienten im Gegensatz zu Eisdielen der Grundversorgung.
Anzumerken ist hier, dass die Argumentation etwas an den Haaren herbeigezogen klingt. Auch ein Eisdielenbetreiber kann dafür sorgen, dass die Kunden die geforderten Sicherheitsabstände einhalten.
Im Rahmen der Maßnahmen gegen die weiter Ausbreitung des Coronavirus SARS.CoV-2 wurde verfügt, dass Gaststätten und Restaurants nur noch zur Auslieferung bestellter Ware offen gehalten werden dürfen. Eine Reihe von Betrieben bietet auch einen Lieferservice an.
Der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) ist tot. Seine Leiche wurde am Samstag an der ICE-Strecke Frankfurt-Köln bei Hofheim gefunden. Die Ermittler gehen derzeit von einem Suizid aus. Thomas Schäfer hinterlässt Frau und zwei Kinder.
Am heutigen Sonntag bekundeten Parteifreunde, politische Gegner und andere Gruppierungen des öffentlichen Lebens ihr Beileid. In Hessen wurde für drei Tage Trauerbeflaggung vor öffentlichen Gebäuden angeordnet.
Das britische Unterhaus hat am 09. Januar 2020 das Brexit-Gesetz beschlossen. Das Parlament stimmte mit 330 zu 231 Stimmen für das Gesetz. Premierminister Boris Johnson hat damit sein Ziel erreicht, den Austritt aus der EU zum 31. Januar 2020 durchzusetzen. Die Abstimmung ist Voraussetzung für einen geordneten Brexit.
Bereits im Dezember hatte das britische Parlament den Verhandlungsergebnissen zum Austritt Großbritanniens, überdie der Premierminister und die EU Einigung erzielt hatten, zugestimmt. Großbritannien wird allerdings bis zum Ende des Jahres dem EU-Binnenmarkt und der Zoll-Union angehören. Dieser Zeitraum kann sich um weitere zwei Jahre verlängern, wenn sich das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien bis Ende des Jahre nicht realisieren lässt.
Die von Premierminister Boris Johnson angeführten Tories erlangten bei der gestrigen Wahl die absolute Mehrheit im Unterhaus. Nach Auszählung von 600 von 650 Wahlkreisen war am frühen Freitagmorgen klar, dass die konservativen Tories mit mindestens 329 Sitzen im Unterhaus vertreten sein werden.
Boris Johnson sieht nach dem Wahlerfolg den Weg zum Ausstieg aus der Europäischen Union geebnet.
In Thüringen wurde ein neuer Landtag gewählt. Nach der letzten Hochrechnung vom späten Abend liegt die Linke mit 31 Prozent klar vorne. Ihre folgt mit 23,4 die AfD. Einen nennenswerten Stimmenanteil im Bundesland erzielte dann noch die CDU mit 21,8 Prozent.
Eine Regierungsbildung in Thüringen wird mit dieser Stimmenverteilung äußerst schwierig. Die CDU hatte bereits im Vorfeld der Wahlen eine Koalition mit den Linken und der AfD ausgeschlossen, so dass derzeit nur noch eine Koalition zwischen der Linken und den drei kleinen Parteien FDP, Grüne und SPD rechnerisch möglich wäre.
Ursula von der Leyen ist die neue Kommissionspräsidentin der Europäischen Union. Sie wurde am Dienstagabend mit einer Stimmenmehrheit von neun Stimmen gewählt und tritt damit die Nachfolge von Jean-Claude Juncker an. Ihre Amtszeit beginnt voraussichtlich am 1. November 2019. Ursula von der Leyen ist die erste Frau, die der Behörde vorstehen wird.
[Update] Voraussichtlicher Beginn der Amtszeit hinzugefügt.
Deutschland gab heute seine Stimmen zum Europaparlament ab. 96 von 751 Abgeordneten waren von hier zu wählen. Ergebnisse dürfen erst nach 23 Uhr veröffentlicht werden, denn in Italien sind die Wahllokale noch bis dahin geöffnet. Aber Hochrechnungen liegen vor und die verheißen nichts Gutes für die Parteien der Großen Koalition. Besonders die SPD hat mit großen Stimmverlusten zu kämpfen, wahrscheinlich ein Resultat der Orientierungslosigkeit, mit der die einstige Arbeiterpartei heute kämpft. Zweitstärkste Partei in Deutschland sind mittlerweile die Grünen, Hochrechnungen sehen sie bei etwa 20%. Auch FDP und AfD haben im Vergleich zur Wahl zum Europaparlament 2014 Stimmanteile hinzugewonnen.
Der Wahl-O-Mat, eine Informationshilfe der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) zur Wahl des Europaparlaments, ist wieder online. Die Internet-Anwendung war nach einem Eil-Entscheid des Verwaltungsgerichts Köln vom Netz genommen worden. Nach einer Initiative des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster ist es zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen der bpb und der Partei Volt Deutschland gekommen.
Die bpb musste allerdings zusagen, für zukünftige Wahlen die Anwendung so anzupassen, dass in Zukunft keine Benachteiligung kleiner Parteien mehr stattfindet. Die Auswahl der auszuwählenden Parteien soll dann nicht mehr auf acht beschränkt werden, deren Aussagen in einem Schritt verglichen werden sollen. Zur Wahl des Europaparlaments treten am kommenden Sonntag 41 Parteien an.
Bei dieser Wahl bleibt das Prozedere im Wahl-O-Mat nach der Einigung noch einmal gleich. Die Einigung wurde dem OVG wohl vorgelegt.
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) will gegen das vom Verwaltungsgericht Köln am 20. Mai 2019 in einer Eil-Entscheidung erlassene Verbot, die Wahlhilfe Wahl-O-Mat in der aktuellen Form zur Wahl des Europaparlaments weiter im Internet anzubieten, Beschwerde einlegen. Nach Auffassung der bpb verstößt das Internet-Angebot nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Man könne zwar immer nur acht Parteien miteinander vergleichen, diese seien vom Nutzer allerdings aus der Gesamtheit aller 40 Parteien zu wählen, die zur Wahl des Europaparlaments antreten. Die Sortierung der Parteinamen in der Auswahlliste richte sich nach der Reihenfolge auf den Stimmzetteln.
Die Beschwerde soll am heutigen Mittwoch eingereicht werden. Zur Bürgerschaftswahl in Bremen, die ebenfalls am kommenden Sonntag, dem 26. Mai 2019, stattfindet, steht die Entscheidungshilfe übrigens weiterhin zur Verfügung.
Frankfurt am Main Unterliederbach
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