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Land Hessen genehmigt städtischen Doppelhaushalt 2024/2025

„Das Land Hessen hat den städtischen Doppelhaushalt genehmigt – ohne weitergehende Auflagen, erfreulicherweise mit etwas Lob, aber auch mit kritischen Empfehlungen für künftige Haushalte“, sagt Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff zum Genehmigungserlass des Landes für den Haushalt 2024/2025 der Stadt Frankfurt am Main. „Mit der Haushaltsgenehmigung bekommen wir und vor allem die zahlreichen Zuwendungsempfänger Planungssicherheit“, freut sich Bergerhoff. „Und sie zeigt, dass wir es geschafft haben, mit einem neuen Verfahren einen realitätsfesten, transparenten, ehrlichen und verantwortungsvollen Gestaltungshaushalt aufzustellen.“

Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz begrüßt als zuständige Aufsichtsbehörde ausdrücklich „die erstmalig für den Doppelhaushalt 2024/25 erfolgte Haushaltsplanaufstellung nach der Methode des Zero-Base-Budgetings unter Berücksichtigung von Zielwerten im Rahmen des Gegenstromverfahrens“. Es empfiehlt, die von Kämmerer Bergerhoff eingeführte Neuerung zu verstetigen: „Die Überprüfung aller Leistungen der Fachämter sowie Art und Form der Erbringung sollte zum andauernden Prozess werden. Dies gilt insbesondere in einer Zeit, die durch eine deutliche veränderte Leistungserstellung, aufgrund fortschreitender Digitalisierung, geprägt ist.“

Den Anstieg der Planansätze für Sach- und Dienstleistungen sieht das Ministerium dem Zero-Base-Budgeting geschuldet: „Hierbei handelt es sich nicht um Aufwendungen, die ab dem Haushaltsjahr 2024 neu entstehen. Vielmehr werden bereits aus Vorjahren bestehende Verpflichtungen, gemäß dem Haushaltsgrundsatz der Vollständigkeit sowie Wahrheit und Klarheit, entgegen dem Vorgehen der vergangenen Jahre, an der richtigen Stelle und in zutreffender Hohe budgetiert.“ Kritisch bewertet wird, „dass dieser Mehransatz nicht durch Minderansätze an anderer Stelle kompensiert wurde, obwohl in den Vorjahren die Deckung durch andere Planansätze erfolgen konnte.“

Weiter lobt das Innenministerium die Aufstellung eines Doppelhaushaltes: „Es ist im Interesse der Stadt darauf hinzuwirken, dass Aufstellung und Beschlussfassung im vorgesehenen zeitlichen Rahmen erfolgt.“ Der damit gewählte Weg zur Vorlage der Haushaltsatzung solle konsequent fortgeführt werden.

Außerdem mahnt das Ministerium, die Haushaltskonsolidierung fortzusetzen und auszuweiten, auch bei städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben: „Die Interessen der Stadt und die finanzielle Leistungsfähigkeit sind in Einklang zu bringen.“

Positiv bewertet das Innenministerium, dass es für 2024 und 2025 keine pauschalen, nicht aufgeteilten Minderansätze mehr gibt.

Da die Zinsaufwendungen zur Finanzierung von Investitionen die Handlungsspielräume schmälerten, seien „die Entscheidungen, die zu einer immer stärkeren Neuverschuldung führen, zu überdenken.“ Die Budgetübertrage für Investitionen und die zugehörigen Übertragungen an Kreditermächtigungen seien „auf ihre tatsächliche Erfordernis zu überprüfen und auf das leistbare Maß zu reduzieren.“

Die Aufstockung der Stellenreserve von 165 auf 600 Stellen im Stellenplan 2024/2025 sieht die Aufsicht als „sehr kritisch“, nicht aber als Genehmigungshindernis: „In Anbetracht der hohen Zahl nicht besetzter Stellen in der Verwaltung der Stadt sollte es möglich sein, auf Stellenmehrbedarfe in einzelnen Organisationseinheiten durch Umschichtungen, aktuell innerhalb der Verwaltung nicht besetzter Stellen, reagieren zu können. Die ab dem Haushaltsplan 2026 auf die Hälfte geplante Reduzierung sollte deutlich umfangreicher ausfallen.“

Die Voraussetzungen zur Haushaltgenehmigung wurden alle erfüllt. Insbesondere kann über den gesamten Planungszeitraum 2024 bis 2027 gesehen das kumulierte Defizit mit der bestehenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen werden.

In Kraft tritt der Haushalt nach der öffentlichen Auslegung, die von Mittwoch, 20., bis Donnerstag, 28. November, erfolgen soll, somit am Freitag, 29. November 2024. Im Ergebnishaushalt sind Aufwendungen von rund 6,02 Milliarden Euro im Jahr 2024 und rund 5,56 Milliarden Euro 2025 geplant. Die Erträge liegen bei rund 5,91 Milliarden Euro im Jahr 2024 beziehungsweise 5,47 Milliarden Euro 2025. Im Finanzhaushalt sind Investitionen in Höhe von 958,72 Millionen Euro für 2024 und von 922,98 Millionen Euro für 2025 vorgesehen.

„Die Hinweise des Ministeriums werden wir eingehend prüfen. Da es sich bei unserem Etat um ein Gemeinschaftswerk handelt, danke ich allen an der Haushaltsaufstellung beteiligten Mitarbeitenden – in der Kämmerei sowie in den weiteren Ämtern, Betrieben und Dezernaten der Stadt Frankfurt am Main“, sagt Bergerhoff. „Wir haben gemeinsam erfolgreich die Weichen für die Zukunft unserer Stadt gestellt. Das werden wir mit dem nächsten Haushaltsplan fortsetzen.“ (Quelle: Stadt Frankfurt am Main)

Vorgezogene Bundestagswahlen aus Frankfurter Sicht

Der für die Bundestagswahlkreise 181 und 182 durch das Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz ernannte Kreiswahlleiter Gerhard Budde geht mit großer Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der Wahltermin zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages am Sonntag, 23. Februar 2025, stattfindet. „Zunächst muss der Bundeskanzler die Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes stellen, über diese dann der Deutsche Bundestag abstimmt. Wie der aktuellen Presseberichterstattung zu entnehmen ist, ist die Abstimmung auf den 16. Dezember 2024 terminiert. Erst danach kann der Wahltermin durch den Bundespräsidenten rechtsförmlich festgesetzt werden“, sagte Kreiswahlleiter Budde.

Im Falle einer Auflösung des Bundestages ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat ermächtigt, die im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Termine und Fristen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu verkürzen. Die Rechtsverordnung wird im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht.

Bei bisherigen Neuwahlen wurden die bei einer „regulären“ Bundestagswahl geltenden Fristen, etwa zur Anzeige der Beteiligung an der Wahl oder zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten, in der Regel halbiert (zuletzt durch die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag vom 21. Juli 2005).

Erst nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung wissen alle verbindlich, wann Einreichungsfristen enden und Kreis- beziehungsweise Landwahlausschusssitzungen stattfinden. „Alle potenziellen Wahlvorschlagsträger sind insofern aufgefordert, sofern noch nicht geschehen, schnellstmöglich ihre Mitglieder- beziehungsweise Vertreterversammlungen abzuhalten, um möglichst zeitnah ihre Bewerbenden in Form von Kreiswahlvorschlägen bei meiner Geschäftsstelle einzureichen. Dies gilt ebenso für Einzelbewerbende. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass die erforderliche Zahl der Unterstützungsunterschriften für Parteien, die diese für ihren Kreiswahlvorschlag benötigen, trotz verkürzter Fristen, unverändert bleibt“, sagte Budde weiter.

Weitere wichtige Informationen für Parteien und Einzelbewerbende sind auf der Website der Bundeswahlleiterin unter bundeswahlleiterin.de, auf der Website des Landeswahlleiters für Hessen unter wahlen.hessen.de sowie unter frankfurt.de/wahlen jeweils unter der Rubrik Bundestagswahl erhältlich.

Die per Rechtsverordnung zu erwarteten verkürzten Fristen werden sich auch unter anderem auf das Briefwahlgeschäft auswirken. Es ist davon auszugehen, dass der Start der Briefwahl, der regulär sonst sechs Wochen vor dem Wahltag beginnt, erheblich verkürzt wird. „Ich empfehle allen Wählerinnen und Wählern, sich auf diesen Umstand einzustellen und insbesondere – sofern möglich – von der Urnenwahl, also dem Wählen im Wahllokal Gebrauch zu machen. Diejenigen, die auf die Briefwahl angewiesen sind oder auf diese nicht verzichten möchten, haben auch die Möglichkeit mit Beginn der Briefwahl, direkt vor Ort im Briefwahllokal zu wählen. Jede Wählerin und jeder Wähler sollte zudem berücksichtigen, dass bei der Inanspruchnahme der Briefwahl per Post, auch Postlaufzeiten einzuplanen sind“, sagte Kreiswahlleiter Budde abschließend. (Quelle: Stadt Frankfurt am Main)

Ampel in Berlin gescheitert

Gestern hat Noch-Bundeskanzler Olaf Scholz um 21:15 Uhr den Rauswurf von Christian Lindner vor der Presse verkündet. Bereits vorher geisterte die Nachricht, die das Handelsblatt heute Morgen schrieb, dass dies der härteste Ministerrauswurf in der Geschichte der Bundesrepublik gewesen sein könnte.

Gemeinsam ist die Aussage der Akteure, dass Scholz von Lindner die Aussetzung der Schuldenbremse gefordert habe. Dann aber gehen deren Darstellungen auseinander.

Laut Scholz war die Aussetzung der Schuldenbremse für den Haushalt 2025 Teil eines umfassenden Kompromissangebots an Lindner, das auch Hilfen für die Industrie enthalten habe.

Lindner sagte, der Kanzler habe die Aussetzung der Schuldenbremse „ultimativ“ gefordert und damit das Ende der Koalition provoziert. Vorschläge von Scholz nannte er schwach.

Die Grünen-Minister Robert Habeck und Annalena Baerbock äußerten, die Aussetzung der Schuldenbremse sei vor allem nötig gewesen, um als Antwort auf die Wahl Donald Trumps zum US-Präsidenten zusätzliche Hilfen für die Ukraine zu bewilligen.

Scholz will am 15. Januar die Vertrauensfrage stellen, um bis spätesten Ende März Neuwahlen zu ermöglichen. Bis dahin will er das Gespräch mit Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU) suchen, um noch möglichst viele Gesetzesvorhaben auf den Weg zu bringen.

Möglich wäre auch ein konstruktives Misstrauensvotum mit dem Ziel eine Regierung aus CDU, Grünen und FDP mit Merz an der Spitze zu installieren.

Ergebnis der Europawahl 2024 für Hessen

Das vorläufige amtliche Endergebnis der Europawahl lag für Hessen etwa fünf Stunden nach Schließung der Wahllokale vor. In Hessen waren 4.452.122 Menschen zur Wahl aufgerufen gewesen. 2.807.209 Menschen haben gewählt, was einer Wahlbeteiligung von 63,1 Prozent entspricht. (Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt).

Unten stehende Tabelle führt die Ergebnisse der zehn stärksten (von 34) Parteien auf, das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) war 2019 noch nicht zur Wahl angetreten:

Streiks im öffentlichen Personenverkehr – GDL und Verdi mobilisieren

Frankfurt am Main, Hauptbahnhof, GDL, Streik
Streik der GDL (Symbolbild)

Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) und des Kabinenpersonals bei der Lufthansa sorgen seit heute Morgen erneut für Behinderungen im Verkehr. Im Schienenverkehr sind Fern- und Nahverkehr betroffen, im Güterverkehr wird bereits seit Montagabend gestreikt. Gewerkschaftsseite und Deutsche Bahn werfen sich gegenseitig mangelhafte Gesprächsbereitschaft vor, die Bahn scheiterte zuletzt mit dem Versuch, den aktuellen Streik gerichtlich zu verhindern.

ÖPNV wird ab Mittwoch bestreikt

Ab Mittwoch, 3 Uhr, werden auch Nahverkehrsunternehmen bestreikt. Dieser Streik soll, so die Gewekschaft Verdi, über drei Tage andauern. In Frankfurt am Main wird es Straßen- und U-Bahnen treffen. Eine Kernforderung von Verdi ist die Einführung der 35-Woche. Wie auch bei der Deutschen Bahn steht der Gewerkschaftsforderung eine Personalknappheit bei den Verkehrsunternehmen gegenüber. In Frankfurt wurden erst Fahrpläne ausgedünnt und Bürgerinnen und Bürgern als „Ehrliche Fahrpläne“ verkauft.

Zustimmung für Koalitionsvertrag

Am morgigen Montag wird der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD unterschrieben werden, nachdem am gestrigen Samstag Parteitage beider Parteien dem ausgehandelten Entwurf zugestimmt hatten. Anfang Januar werden dann die Personalien für die einzelnen Ministerien bekannt gegeben werden, bevor dann der 21. Hessische Landtag am 18. Januar 2024 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten wird.