Im Zeitraum vom 8. – 13. Februar 2024 ist es an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit zu einem Cyberangriff gekommen. Betroffen von diesem Ransomware-Angriff ist das „alte“ Netz der ehemaligen Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV), von dem aus noch einzelne Restanwendungen übergangsweise betrieben wurden.
Strafanzeige wurde erstattet. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen dauern an. Die Funktionsfähigkeit der neu gegründeten HöMS stand aufgrund eines infolge der Hochschulgründung erfolgten Netzwechsels nicht infrage. Nach Bekanntwerden des Angriffs wurde das o.g. „alte“ Netz abgeschaltet und vom Internet getrennt.
Nach neuen Ermittlungserkenntnissen muss nunmehr von einem Datenabfluss ausgegangen werden. Hiervon sind auch personenbezogene Daten betroffen. Gemäß Art. 34 Datenschutz-Grundverordnung hat die Hochschule interne und externe Maßnahmen ergriffen, um über den wahrscheinlichen Datenabfluss zu informieren.
So wurden insbesondere die aktuellen Beschäftigten und Studierenden sowie die aktuellen und ehemaligen Lehrbeauftragten der HöMS – soweit die Emailerreichbarkeiten derzeit vorlagen – über den Vorfall im Rahmen einer Benachrichtigung nach Art. 34 DS-GVO informiert. Diese Informationen wurden darüber hinaus auf der Homepage der HöMS, im Landesintranet Hessen und im Intranet der hessischen Polizei eingestellt. Für Anfragen der Betroffenen wurden ein Servicepostfach sowie eine telefonische Hotline eingerichtet.
Sobald die Auswertungen weitere individualisierbare Ergebnisse liefern, werden die betroffenen Personen weitergehend informiert.
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit ist eingebunden.
Für weitere Informationen wird auf die Website www.hoems.hessen.de verwiesen. (Quelle: Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS))