Am Freitag, dem 12. April 2024, kam es im Stadtteil Sossenheim zu einem Trickbetrug mittels Schockanruf zum Nachteil einer 72-Jährigen.
Gegen 16:45 Uhr erhielt die Geschädigte einen Anruf auf dem Festnetztelefon von einer unbekannten weiblichen Person. Diese gab sich als Freundin ihres Enkels aus und behauptete, der Enkel habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht; nur gegen eine Kautionszahlung in Höhe von 47.000 Euro sei ein Gefängnisaufenthalt abzuwenden. Der Sachverhalt wurde von zwei weiteren Personen, die sich am Telefon als „Rechtsanwältin“ und „Richter Neumann“ ausgaben, bestätigt. Nachdem die Geschädigte der Täterseite glaubhaft machen konnte, nur 5.500 Euro Scheingeld und Schmuck zu Hause zu haben, sollte sie zwecks Übergabe in die Gerichtstraße zum dortigen Innenstadt-Gefängnis kommen. Da sie angab, zu schwach für diese Fahrt zu sein, fand die Übergabe an einen „Gerichtshelfer Herr Stefan“ letztendlich vor ihrem Wohnhaus in der Carl-Sonnenschein-Straße statt. Insgesamt erbeuteten die Täter 5500 Euro Bargeld sowie Schmuck im Wert von ca. 18.000 Euro.
Der Abholer kann wie folgt beschrieben werden: Männlich, 40-50 Jahre, ca. 170 cm groß, dicklich; bekleidet mit einer schwarzen Jeansjacke und einer blauen Jeans. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)