Archiv der Kategorie: COVID-19

Reproduktionszahl ist wieder größer 1

Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldete Reproduktionszahl R ist seit dem 09.05.2020 wieder größer 1. Die Reproduktionszahl R bezeichnet die Anzahl von Menschen, die im Durchschnitt von einem Fall mit dem Coronavirus angesteckt werden. Die Zahl wird anhand statistischer Verfahren geschätzt.

Vor dem 09.05.2020 war R einige Zeit kleiner 1, zum Beispiel am 08.05.2020 gleich 0,83.

Kitas in Hessen weiter geschlossen

Trotz vieler Lockerungen und Öffnung weiterer Einrichtungen bleiben Kitas und Kindertagespflegeeinrichtungen in Hessen nach der derzeitigen Planung bis Ende Mai geschlossen. Die Kindernotbetreuung wird fortgesetzt, der Kreis der Personen, die diese Nutzen können erweitert. Folgende Berufsgruppen können die Kindernotbetreuung nutzen:

  • Angehörige Polizeivollzugsdienst, Beschäftigte des Landes bei Polizeipräsidien und mit Vollzugsaufgaben
  • Angehörige von Feuerwehren (Haupt- und Ehrenamtliche), Werksfeuerwehren
  • Mitarbeiterrinnen/Mitarbeiter der Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes
  • Richterinnen/Richter sowie Staatsanwälte/Staatsanwältinnen und Amtsanwältinnen/ Amtsanwälte der Justiz
  • Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges
  • Bedienstete von Rettungsdiensten
  • Helferinnen/Helfer des Technischen Hilfswerkes
  • Helferinnen/Helfer des Katastrophenschutzes
  • Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen: Kliniken, Krankenhäuser und Altenpflegeeinrichtungen, und in ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten
  • Beschäftigte, die in medizinischen und pflegerischen Berufen arbeiten
  • Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder gemäß § 25 HKJGB
  • Beschäftigte in nach § 45 SGB VIII betriebserlaubnispflichtigen (teil-)stationären Einrichtungen, die keine Tageseinrichtungen für Kinder sind
  • Personen, die hauptberuflich Beratungsdienste der psychosozialen Notfallversorgung, insbesondere im Bereich der Notfallseelsorge oder der Krisentelefone, sicherstellen, sowie Mitarbeiterinnen von Schutzeinrichtungen für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere von Frauenhäusern oder Schutzwohnungen,
  • Personen, die in nach anerkannten Schwangerschaftskonfliktstellen Beratungen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durchführen,
  • Beschäftigte des Allgemeinen Soziales Dienstes bei den öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe,
  • Personen, die unmittelbar mit der Auszahlung von Geldleistungen nach SGB II, SGB III, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung und dem Wohngeldgesetz, befasst sind,
  • Beschäftigte in Bereichen der Sektoren nach der VO zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen mit gesonderter Bescheinigung, dass Tätigkeit des zwingend erforderlich ist, z.B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Lebensmitteleinzelhandel, in der landwirtschaftlichen Erzeugung sowie in der Verarbeitung, dem Transport und dem Vertrieb von Lebensmitteln,
  • Beschäftigte, die in der Abfallbewirtschaftung tätig sind, mit gesonderter Bescheinigung, dass Tätigkeit des Erziehungsberechtigten vor Ort am Arbeitsplatz zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur zwingend erforderlich ist,
  • Hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Presse, Rundfunk, Fernsehen und
  • anderen Telemedien (mit Nachweis durch Arbeitgeber, dass die Tätigkeit vor Ort am Arbeitsplatz zur Aufrechterhaltung des Kernbetriebes zwingend erforderlich ist),
  • Soldatinnen und Soldaten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr, die zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und der laufenden Einsätze der Bundeswehr erforderlich sind,
  • Schulleiterinnen und Schulleiter, Personal des Schulträgers im Sinne des § 156 Nr. 1 des Hessischen Schulgesetzes sowie Lehr- und Betreuungskräfte, die unmittelbar mit der Organisation und Durchführung des Präsenzunterrichts und von anderen schulischen Veranstaltungen (nach § 3 Abs. 1 Satz 3 bis 5 und Abs. 3 der 2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus) befasst sind,
  • 17a. Schülerinnen, Schüler und Studierende (an Fachschulen), die nach § 3 Abs. 1 Satz 3 bis 5 2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus unterrichtet werden,
  • Personen, die nachweislich im Bereich der medizinischen und pharmazeutischen Forschung im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus tätig sind,
  • Personen, die nach Bestätigung der Dienststellenleitung in den Kernbereichen der staatlichen Forschung und Wissenschaftsverwaltung sowie in Kernbereichen des Kulturgutschutzes ihre Tätigkeit in der Dienststelle ausüben müssen,
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare,
  • Mitglieder von Verfassungsorganen,
  • Pfarrerinnen und Pfarrer, Seelsorgerinnen und Seelsorger,
  • Inhaber von und Beschäftigte in Bestattungsunternehmen
  • Berufstätige und studierende Alleinerziehende (Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen)

Die Notbetreuung ist für Kinder, die eine Kita oder die Schule in den Klassen 1-6 besuchen.

Zusätzlich ist es jetzt auch erlaubt, dass Kinder von höchstens drei Familien gegenseitig in einer familiären Betreuungsgemeinschaft betreut werden. Hier sollen die Eltern aber acht darauf haben, dass sie sonstige Kontakte reduzieren. Betreuungsgemeinschaften waren in der Vergangenheit schon gelebte Praxis, aber nicht erlaubt.

Artikel enthält Informationen von https://soziales.hessen.de/

Hessen: Weitere Öffnung der Schulen ab 18. Mai geplant

Ab 18. Mai 2020 sollen nach den Planungen des Hessischen Kultusministeriums wieder mehr Schülerinnen und Schüler in Hessen die Schule besuchen, ein weiterer Schritt soll am 2. Juni folgen. Die derzeitigen Pläne laufen vorbehaltlich der Ergebnisse der morgigen Bund-Länder-Gespräche, in dem das weiter Vorgehen in der Corona-Krise besprochen und abgestimmt werden soll.

In Hessen verfolge man weiterhin das Ziel, zuerst die älteren Schülerinnen und Schüler wieder in die Schulen zu entsenden, sagte Kultusminister Alexander Lorz (CDU). Man bleibe so bei der Gesamtlogik seines Ministeriums. Am 18. Mai soll der Schulbetrieb für Viertklässler, Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und der Einführungsphase der Sekundarstufe II zumindest eingeschränkt wieder anlaufen. Der Schulbetrieb würde sich dann aus Präsenztagen in der Schule und Lernen von zu Hause zusammensetzen. Auch für Berufsschulen ist eine weitere Öffnung geplant.

Am 2. Juni sollen dann die übrigen Grundschüler folgen. Seit dem 27. April gehen mit der Öffnung der Abschlussklassen in Hessen bereits etwa 110.000 Schülerinnen und Schüler wieder zur Schule.

Leere Spielplätze? in Hessen ab Montag nicht mehr !

Spielplatz im Graubnerpark in Frankfurt am Main Unterliederbach

Kontaktsperre, gesperrte Spielplätze, die COVID-19-Pandemie verlangt von Bürgerinnen und Bürgern einiges ab. Die Kontaktsperren lassen sich mit etwas Vernunft noch recht einfach ertragen, die Sperrung von Kinderspielplätzen vor allem für die am stärksten betroffenen, nämlich die Kleinkinder, kaum. Wie soll man ihnen vermitteln, dass sich ihr gewohntes Umfeld auf einmal stark verändert und verkleinert hat? Mama und Papa sind da, dürfen aber nicht gestört werden – oft stundenlang.

Das Szenario der gesperrten Spielplätze endet mit dem morgigen Montag. Rot-weiße Flatterbänder werden genauso verschwinden wie schwere Ketten mit Schlössern dran. Ersteres symbolisierte Gefahr, das Zweite eine unbarmherzige Staatsmacht. Dabei ist Spielplatz nicht gleich Spielplatz. Es gibt Spielplätze, die ein Ort des Vergnügens sind, andere sind die notwendige Erweiterung der eigenen viel zu kleinen Wohnung. Letztere hat man allerdings auch schon vor der COVIS-19-Pandemie verschwinden lassen. Ein Blick in die Sieringstraße, Frankfurt am Main Unterliederbach, genügt.

Es gibt auch Spielplätze für Kinder verschiedener Altersstufen. Dabei fiel in den letzten Wochen auf, dass vor allem die Sperrbänder der für Jugendliche gedachten Anlagen häufig heruntergerissen und die Anlagen verschmutzt waren. Hier traf man sich. Hier konnte man sich auch treffen, wusste man doch, dass Polizei und Ordnungsamt nur dort auftauchten, wo es auch medienwirksam war. Dabei war gerade hier die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus groß.

Die Öffnung der Spielplätze ist ein kleiner Schritt. Ein logisch folgender wäre die Öffnung von Kitas und Schulen. Aber hat man hierfür überhaupt genügend Personal, wenn diejenigen, die zu einer Risikogruppe gehören, zu Hause bleiben dürfen?

Hier geht es zu Bildern von Spielplätzen, manchmal ist es nur ein einzelnes Spielgerät, während der Zeit der Absperrungen.

Hier geht es zu Bildern, die einen Osterspaziergang während der COVID-19-Pandemie dokumentieren.

Hessen: Vorsichtige Lockerung der Corona-Beschränkungen

Solche Bilder müssen ab Montag in Hessen nicht mehr sein: Gesperrter Spielplatz in der der Engelsruhe, Frankfurt am Main Unterliederbach.

Wie bereits gestern erwartet, hat die Hessische Landesregierung am Freitag, dem 1. Mai 2020, weitere vorsichtige Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. Die neue Verordnung tritt ab Montag, dem 4. Mai 2020, in Kraft.

Demnach dürfen folgende Einrichtungen ab Montag wieder öffnen:

  • Spielplätze
  • Museen, Ausstellungen, Schlösser und Gedenkstätten, unter der Vorgabe, dass eine individuelle Nutzung erfolgt. Gruppenaktivitäten oder -führungen könnten nicht angeboten werden. Richtwert ist eine Person auf einer Fläche von 20 Quadratmetern.
  • Tierparks, Zoos und Botanische Gärten
  • Hundesalons und Hundeschulen
  • Copyshops
  • Fahrschulen für Berufskraftfahrer
  • Musikschulen und Privatunterricht (als Einzelunterricht und in Kleingruppen von bis zu fünf Personen)
  • Friseure und andere Dienstleister im Bereich der Körperpflege wie zum Beispiel Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios sowie Massagepraxen.

Medizinische Eingriffe und Operationen in Kliniken und ambulanten Praxen, die bislang untersagt waren, wenn sie nicht zwingend notwendig waren, dürfen laut der Verordnung wieder vorgenommen werden.

Weiterhin gilt, dass in einer Reihe von Einrichtungen Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss :

  • in allen Gesundheitseinrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern und Arztpraxen
  • bei Friseuren und anderen Dienstleistern im Bereich der Körperpflege (s.o.)
  • in Ladenstraßen und überdachten Einkaufszentren

Alle übrigen Beschränkungen zum Schutz vor einer zu starken Ausbreitung der COVID-19-Pandemie bleiben bestehen. Weitere Schritte zur Lockerung sind in naher Zukunft geplant.

Öffnung von Zoos, Museen und Spielplätzen?

Nach den Gesprächen zwischen der Bundesregierung und den Ländern sollen Zoos, Museen und Spielplätze in naher Zukunft wieder geöffnet werden. Ein genauer Termin für diese Maßnahme steht allerdings noch nicht fest. Dabei müssten allerdings die derzeit bestehenden Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Bei Museen müsste darauf geachtet werden, dass vor allem bei alten und kleineren Häusern noch Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, dass dieses möglich ist. Bei Spielplätzen sollen die Eltern darauf achten, dass sie mit ihren Kindern dann keine Spielplätze besuchen, die bereits zu voll sind. Vernünftige Abstände sollen eingehalten werden.

Hessen: Unter strengen Auflagen wieder Gottesdienste möglich

In Hessen sind ab kommenden Freitag unter strengen Auflagen wie die Abstandsregelungen und Hygienevorschriften wieder Gottesdienste möglich. Dies gelte für alle Religionsgemeinschaften. Dies teilten heute Nachmittag Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) in Wiesbaden mit.

Besuch in Alten- und Pflegeheimen

Der Besuch in Alten- und Pflegeheimen wird ab kommenden wieder möglich.sein. Heimbewohner dürfen dann einmal in der Woche für eine Stunde von nahen Verwandten und Bezugspersonen besucht werden.

Geht die Lufthansa in die Insolvenz?

Rhein-Main Flughafen - Frankfurt am Main
Lufthansa-Maschinen auf dem Rhein-Main Flughafen – Frankfurt am Main (Archivbild)

Laut verschiedenen Medienberichten soll Lufthansa-Chef Spohr intern erklärt haben, das Unternehmen lieber in die Insolvenz in Form eines Schutzschirmverfahrens führen zu wollen, als sich von der Politik reinreden zu lassen. Als Quelle wird die Gewerkschaft Ufo angegeben, der Sachverhalt wurde heute von einem Unternehmenssprecher bestätigt.

Die Lufthansa ist durch die COVID-19-Pandemie finanziell angeschlagen und verhandelt derzeit um staatliche Unterstützung. Dabei ist auch eine direkte staatliche Beteiligung angedacht.

Grundschulen in Hessen bleiben geschlossen [UPDATE]

Grundschulen in Hessen bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Die Schulpflicht für Viertklässler in Hessen wird wegen der Coronavirus-Pandemie vorläufig außer Kraft gesetzt. Das hat heute der Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden.

Damit gibt das Verwaltungsgericht den Eltern einer Schülerin aus Frankfurt Recht, die wegen Ungleichbehandlung bei der Landesverordnung zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie mit einem Eilantrag dagegen vorgegangen sind, dass Viertklässler im Gegensatz zu den anderen Jahrgangsstufen einer Grundschule ab kommenden Montag wieder in die Schule gehen sollten.

[UPDATE]: Hier stand zunächst, dass Grundschulen in Hessen die nächste Woche geschlossen bleiben. Dies ist aber noch nicht endgültig. Deshalb wurde der Zeitbegriff „bis auf Weiteres“ eingesetzt. Ansonsten bleibt es dabei, dass für Schüler von Abschlussklassen ab kommenden Montag die Schule unter Hygieneauflagen wieder beginnt.

Erstmals Impfstoff gegen Corona in Deutschland im Kliniktest

In einem Online-Pressebriefing wurde heute bekanntgegeben, dass in Deutschlands erstmals ein Impfstoff gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 klinisch getestet wird. Das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel hat heute mitgeteilt, dass das Unternehmen BioNTech die Genehmigung erhalten habe, seinen Wirkstoff an gesunden Freiwilligen zu testen. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat die Zulassung für klinische Prüfung des Impfstoffkandidaten gegen das Coronavirus erteilt.

BioNTech SE ist ein Biotechnologie Unternehmen mit Sitz in Mainz, dass auf die Erforschung von Medikamenten auf mRNA-Basis und damit auch auf Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten spezialisiert ist.