„Freude unter Vorbehalt“, das waren die Worte von Eintracht-Vorstand Reschke, nachdem bekannt geworden war, dass der Fan-Ausschluss der Eintrachtanhänger beim Champions-League-Spiel beim SSC Neapel am kommenden Mittwoch von einem Verwaltungsgericht aufgehoben worden war.
Ob nach diesem Gerichtsbeschluss Eintracht-Fans ins Stadion in Neapel dürfen, ist allerdings nicht gesichert. Noch hat die Präfektur von Neapel ihrerseits Berufung gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts einzulegen. Mit einer endgültigen Entscheidung wird Montag oder Dienstag gerechnet.
Ein Gedanke zu „„Freude unter Vorbehalt““