Wie bereits gestern erwartet, hat die Hessische Landesregierung am Freitag, dem 1. Mai 2020, weitere vorsichtige Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. Die neue Verordnung tritt ab Montag, dem 4. Mai 2020, in Kraft.
Demnach dürfen folgende Einrichtungen ab Montag wieder öffnen:
- Spielplätze
- Museen, Ausstellungen, Schlösser und Gedenkstätten, unter der Vorgabe, dass eine individuelle Nutzung erfolgt. Gruppenaktivitäten oder -führungen könnten nicht angeboten werden. Richtwert ist eine Person auf einer Fläche von 20 Quadratmetern.
- Tierparks, Zoos und Botanische Gärten
- Hundesalons und Hundeschulen
- Copyshops
- Fahrschulen für Berufskraftfahrer
- Musikschulen und Privatunterricht (als Einzelunterricht und in Kleingruppen von bis zu fünf Personen)
- Friseure und andere Dienstleister im Bereich der Körperpflege wie zum Beispiel Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios sowie Massagepraxen.
Medizinische Eingriffe und Operationen in Kliniken und ambulanten Praxen, die bislang untersagt waren, wenn sie nicht zwingend notwendig waren, dürfen laut der Verordnung wieder vorgenommen werden.
Weiterhin gilt, dass in einer Reihe von Einrichtungen Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss :
- in allen Gesundheitseinrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern und Arztpraxen
- bei Friseuren und anderen Dienstleistern im Bereich der Körperpflege (s.o.)
- in Ladenstraßen und überdachten Einkaufszentren
Alle übrigen Beschränkungen zum Schutz vor einer zu starken Ausbreitung der COVID-19-Pandemie bleiben bestehen. Weitere Schritte zur Lockerung sind in naher Zukunft geplant.