Gemeinnützige Vereine in Hessen können ab dem 1. Mai finanzielle Hilfe beantragen. Der Betrag sei zwar nicht üppig, so Ministerpräsident Volker Bouffier bei der Vorstellung des Hilfeprogramms, könne aber eine Grundlage dafür bieten, damit Vereine ihre Tätigkeit fortführen könnten.
Vereine haben durch die Coronakrise Einnahmeausfälle durch wegfallende Veranstaltungen, Kosten wie Miete laufen aber weiter. Das Hilfsprogramm richtet sich deshalb an alle gemeinnützigen Vereine aus den Bereichen Sport, Kultur, Naturschutz, Bildung oder ähnlichem. Das Hilfsprogramm richtet sich nicht an wirtschaftlich betriebene Vereine.
Die Anträge sind bei den zuständigen Fachministerien zu stellen, Das Antragsformular und weitere Informationen sind auf der Internetseite der Landesregierung veröffentlicht.