Der Wahl-O-Mat, eine Informationshilfe der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) zur Wahl des Europaparlaments, ist wieder online. Die Internet-Anwendung war nach einem Eil-Entscheid des Verwaltungsgerichts Köln vom Netz genommen worden. Nach einer Initiative des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster ist es zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen der bpb und der Partei Volt Deutschland gekommen.
Die bpb musste allerdings zusagen, für zukünftige Wahlen die Anwendung so anzupassen, dass in Zukunft keine Benachteiligung kleiner Parteien mehr stattfindet. Die Auswahl der auszuwählenden Parteien soll dann nicht mehr auf acht beschränkt werden, deren Aussagen in einem Schritt verglichen werden sollen. Zur Wahl des Europaparlaments treten am kommenden Sonntag 41 Parteien an.
Bei dieser Wahl bleibt das Prozedere im Wahl-O-Mat nach der Einigung noch einmal gleich. Die Einigung wurde dem OVG wohl vorgelegt.